Alle Traktanden der Urabstimmung 2024 angenommen

23.04.2024

Alle Traktanden der Urabstimmung 2024 angenommen

Zum zweiten Mal führte die Raiffeisenbank Thalwil dieses Jahr eine Urabstimmung durch. Als Genossenschafterin und Genossenschafter hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmen bis zum 12. April 2024 abzugeben. Herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Bank.

Wir freuen uns über die erneut hohe Stimmbeteiligung: Von den 4’394 stimmberechtigten Personen sind 1’493 gültige Stimmzettel eingegangen, was einer Stimmbeteiligung von 34.46 % entspricht. 21 Stimmabgaben waren ungültig. Sämtliche Abstimmungstraktanden wurden angenommen. Das Stimmbüro gibt folgende Resultate bekannt:

 

Genehmigung der Jahresrechnung 2023angenommen mit 99.73 %
Verzinsung der Anteilscheine mit 3 %angenommen mit 99.26 %
Entlastung der Organe angenommen mit 98.78 %
Wahl der obligationenrechtlichen Revisionsstelleangenommen mit 98.04 %
Statutenrevision 2024angenommen mit 96.52 %

Erläuterung zur Verzinsung der Anteilscheine

Der Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit neu 3 % (zuvor 2 %) wurde zugestimmt. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden die Zinsgutschrift demnächst auf ihr Konto gutgeschrieben erhalten. 

 

Erläuterung zur Statutenrevision 

Bei der Statutenänderung ist die Urabstimmung der Empfehlung des Verwaltungsrates der Raiffeisenbank Thalwil gefolgt. Diese Revision ermöglicht der Raiffeisenbank Thalwil eine noch stärkere Ausrichtung an den heutigen und künftigen Kundenbedürfnissen. Durch die Annahme kann beispielsweise neu jede und jeder Genossenschafterin oder Genossenschafter der Raiffeisenbank Thalwil werden – unabhängig von Wohn-, Arbeitsort oder Firmendomizil. Der Zugang zu Finanzierungen wird damit nochmals deutlich vereinfacht. Ausserdem kann die Raiffeisenbank Thalwil ein breiteres Dienstleistungsangebot – im Rahmen der Gruppenstrategie – anbieten, um die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden noch besser abzudecken.

Die Urabstimmung stimmte ausserdem einer Anpassung betreffend die Unternehmensführung zu. Im Sinne einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrates und zur optimalen Verteilung der Kompetenzen innerhalb des Gremiums wird neu eine maximale Gremiengrösse festgelegt, die Amtsdauer beschränkt und eine neue Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrates eingeführt.

Die Statutenrevision hat die 2/3 Mehrheit erreicht und wird somit in Kraft gesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (unter 2024).