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Die persönliche Vorsorgesituation kennen
Die Reform AHV 21 wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bereits seit 1. Januar 2023 ist die Erbrechtsreform in Kraft. Beide Reformen werden weitreichenden Einfluss auf die Planung Ihrer persönlichen Vorsorge sowie auf die Planung Ihres persönlichen Nachlasses haben. Grundsätzlich wird die Pensionierung zukünftig flexibler gestaltet werden können. Es werden mehr Gestaltungsinstrumente zur Verfügung stehen, was gleichzeitig die Komplexität einer – bereits schon heute anspruchsvollen Pensionsplanung – zusätzlich erhöhen wird.
Flexibilisierung in der der Gestaltung der Pensionierung
Die Reform AHV 21 hat nebst den Änderungen innerhalb der 1. Säule auch direkte Auswirkungen auf die 2. Säule. Dies ist noch wenig bekannt. So werden zukünftig kleinere Teilpensionierungsschritte auch innerhalb der 2. Säule möglich sein. Hier sieht der Gesetzgeber bis zu maximal drei Kapitalbezüge vor. Vorläufig noch unklar ist die Frage, ob Freizügigkeitskonti bzw. Freizügigkeitsdepots weiterhin bis Alter 70 – ohne gleichzeitige Erwerbstätigkeit – gestaffelt bezogen werden können. Gewissheit wird erst der 24. März 2023 bringen, wenn die Frist der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 21 abläuft.
Neuerungen in der Nachlassplanung
Auch das revidierte Erbrecht weist mit der Pflichtteilsreduktion von ¾ auf ½ bei Kindern und dem Wegfall des Pflichtteils bei Eltern dem Erblasser zusätzliche Gestaltungsfreiheiten zu. Weiter besteht seit dem 1.1.2023 Rechtssicherheit, was die Guthaben innerhalb der Säule 3a bei Bankenlösungen betrifft: diese fallen nun definitiv nicht in den Nachlass, sondern werden direkt dem Begünstigten ausbezahlt. Damit sind die Möglichkeiten, den Ehegatten als auch den Lebenspartner zu begünstigen, vielfältiger.

"Starten Sie jetzt Ihre Vorsorgeplanung, nutzen Sie die neue Flexibilität und beginnen Sie sicherheitshalber bereits im 2023 mit dem Bezug bestehender Freizügigkeitskonti. Bestehende Testamente und Erbverträge sollten dahingehend überprüft werden, ob sie nach wie vor den gewünschten Zielen entsprechen."
Daniela Aufdereggen, Senior Finanz- und Vorsorgeberaterin, Betriebsökonomin FH
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