Einlagensicherung einfach erklärt

Drucken

Raiffeisen ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse. Die Einlagen der Kunden sind bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000.– pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das Schweizer System der Einlagensicherung Einlagen (= Guthaben) von Kundinnen und Kunden bis 100 000 Franken vor dem Verlust. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt und wird von esisuisse garantiert. esisuisse stellt im Falle eines Konkurses das benötigte Geld für die Auszahlung an die Kundinnen und Kunden zur Verfügung, wenn die Liquidität der betroffenen Bank dafür nicht ausreicht. esisuisse wird wiederum von den Banken in der Schweiz finanziert, die ihr die Mittel für die Auszahlung zur Verfügung stellen müssen. Die Einlagensicherung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen. 

 

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

Haben Sie noch weitere Fragen? Detaillierte Informationen finden Sie auf www.esisuisse.ch. Oder sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Ihrer Raiffeisenbank.