Steuerliche & rechtliche Aspekte im Nachfolgeprozess

Drucken

Steuerliche und rechtliche Fragen spielen in jeder Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Es empfiehlt sich, diese frühzeitig anzugehen. So vermeiden Sie Fallstricke und erhalten sich Ihren Handlungsspielraum.
 

Steuerliche Aspekte im Nachfolgeprozess

Steuerliche Fragestellungen betreffen sowohl den Unternehmer als Privatperson wie auch das zu übergebende Unternehmen. Nachfolgend sind die wichtigsten Optionen und Elemente aufgeführt, die steuerliche Auswirkungen mit sich bringen:
 

Übergabeoptionen: Share Deal vs. Asset Deal

In den meisten Fällen verkauft der Unternehmer seine Firma an den oder die Nachfolger. Dafür kommen zwei Arten in Frage: Der Share Deal oder der Asset Deal.

  • Share Deal
    Beim Share Deal werden die Anteilsscheine einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) verkauft. Der Verkäufer erzielt damit in der Regel einen steuerfreien Kapitalgewinn.
  • Asset Deal
    Bei einem Asset Deal verkauft der Unternehmer einzelne Vermögenswerte. Diese Art der Übertragung ist bei Einzelfirmen zwingend. Auf den Gewinn aus dem Verkauf (Verkaufspreis minus Buchwert) fällt die Einkommenssteuer an und es müssen Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Diese zwei Belastungen sind in der Regel beträchtlich. Oftmals lohnt sich deshalb die Umwandlung der Einzelfirma oder der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft. Zu beachten ist dabei jedoch, dass nach der Umwandlung eine 5-jährige Sperrfrist für die Veräusserung der Anteile besteht, wenn ein steuerfreier Kapitalgewinn realisiert werden soll.
     

Optionen bei Übergabe innerhalb Familie: Erbvorzug und Schenkung

Bei einer familieninternen Nachfolgelösung kommt neben dem Verkauf auch eine Übergabe als Erbvorbezug oder Schenkung in Frage. Geht das Unternehmen an Kinder oder Enkelkinder, fallen in den meisten Kantonen keine Erbschafts- respektive Schenkungssteuern an. Ausnahmen dazu bestehen in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg und Waadt.
 

Achtung bei betrieblich nicht notwendigen Mitteln

Oft verfügen unternehmergeführte Firmen über betrieblich nicht notwendige Substanz. Beispiele dafür sind hohe Barmittelbestände, Wertschriften oder Immobilien. In dieser Substanz schlummern zudem häufig beträchtliche stille Reserven. Diese betrieblich nicht notwendige Substanz ist in der Regel nicht Bestandteil der Nachfolgelösung, sondern wird ausgeschüttet oder ausgelöst bzw. verbleibt beim übergebenden Unternehmer. Dabei können sowohl für das Unternehmen – Stichwort Teilliquidation – wie auch für den Eigentümer Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Die steuerlichen Folgen unterscheiden sich abhängig von der gewählten Nachfolgelösung deutlich und zudem bestehen zum Teil beträchtliche kantonale Unterschiede. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall der Beizug einer Fachperson.

 

Rechtliche Aspekte im Nachfolgeprozess

Im Zusammenhang mit der Nachfolge sind neben den steuerlichen Fragen zusätzlich verschiedene zum Teil komplexe rechtliche Aspekte im Auge zu behalten. Dafür empfiehlt es sich Experten beizuziehen. Das Raiffeisen Unternehmerzentrum (RUZ) begleitet Unternehmer in der Nachfolge und greift bei Bedarf auf geeignete Juristen und Steuerexperten zu. Nachfolgend wichtige rechtliche Aspekte im Überblick:

Praxisbeispiel: So wirken sich steuerliche und rechtliche Aspekte aus

Ein Heizungs- und Sanitärinstallateur führt seinen Betrieb mit sieben Mitarbeitenden seit über 20 Jahren als Einzelfirma. Nun ist er 57 Jahre alt und das Thema Nachfolge kommt auf den Tisch. Folgende Szenarien sind denkbar:
 

1. Der Sohn (Einzelkind) übernimmt die Einzelfirma

Der Vater übergibt seinem Sohn die Aktiven und Passiven seiner Einzelfirma in einem Asset Deal. Der Sohn begründet damit eine neue Einzelfirma. Diejenige des Vaters endet mit der Nachfolge. Die Assets kann der Vater seinem Sohn verkaufen oder durch Schenkung oder Erbvorbezug übergeben. Der Gewinn aus einem Verkauf wird beim Vater besteuert. Erb- oder Schenkungssteuern fallen nur in wenigen Kantonen an.
 

2. Es gibt mehrere Kinder, von denen eine Tochter den Betrieb übernimmt

Ein Asset Deal ist auch in diesem Fall möglich. Zunächst sollten aber erbrechtliche Fragen geklärt werden, um sicherzustellen, dass die Pflichtteile eingehalten und die Geschwister nicht benachteiligt werden. Oft ist es sinnvoll, die Einzelfirma vor der Übergabe in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) umzuwandeln und dann die Anteile an ein oder mehrere Kinder zu übergeben (Share Deal). Diese Veräusserung ist für den Vater steuerfrei – sofern die fünfjährige Sperrfrist nach der Umwandlung eingehalten wird.
 

3. Keines der Kinder möchte oder kann den Betrieb übernehmen. Der Nachfolger muss innerhalb der Belegschaft oder ausserhalb des Unternehmens gefunden werden.

Bei einem Verkauf an familienexterne Parteien sind grundsätzlich sowohl ein Asset Deal als auch ein Share Deal möglich. Da beim Asset Deal Steuern anfallen, macht es Sinn, die Einzelfirma vor dem Verkauf in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Diese Umwandlung muss wegen der Sperrfrist mindestens fünf Jahre vor dem Verkauf erfolgen. Erbrechtliche Fragestellungen stellen sich in diesem Fall zum Verkaufszeitpunkt (noch) nicht.