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BVG-Zinssatz 2024 – Der Mindestzinssatz erhöht sich auf 1,25%
Der Bundesrat nimmt die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission), zur Erhöhung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 1,25%, an. Der Mindestzinssatz erhöht sich somit für das Jahr 2024 um 0,25 Prozent.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im September 2023, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 auf 1,25% (bisher 1,00%) zu erhöhen. Der Bundesrat hat am 01.11.2023 die Übernahme der Zinssatzempfehlung beschlossen und trägt damit insbesondere dem deutlichen Anstieg der Zinsen Rechnung.
Der BVG-Zinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.
Der festgelegte Mindestzinssatz gilt für Altersguthaben innerhalb des BVG-Obligatoriums. Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung, festgelegt.
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Marcel Eigenmann
Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Sozialversicherungsexperte
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