News
BVG-Zinssatz 2021
BVG-Zinssatz bleibt bei 1.00%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im August 2020, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1.00% auf 0.75% zu senken. Der Bundesrat hat jedoch am 4. November 2020 entschieden, den Mindestzinssatz im BVG-Obligatorium bei 1.00% für das Jahr 2021 zu belassen.
Der BVG-Zinssatz besagt, mit welchem Zinssatz die BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden müssen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.
Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorischen beruflichen Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt.
Mein Service. Ihr Mehrwert.
Unter Finanzplanung verstehe ich eine individuelle, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte, nachhaltige Planung. Dabei geht es darum, diverse Teilbereiche der Finanzplanung wie z.B. der Vorsorge-, Pensions-, Vermögens- und Nachlassplanung zu betrachten und den Fokus auf Ihre gewünschten Themen zu legen.
Haben Sie Fragen zu den Themen der Finanzplanung?
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch. Ich freue mich auf Sie!
Möchten Sie über aktuelle Vorsorge-Themen informiert werden? Abonnieren Sie unseren "Vorsorge-Impuls" - Newsletter!