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Wahlkreisversammlungen - Absage
News vom 2. März 2020
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Corona-Virus Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein.
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis Mitte März 2020. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1‘000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Corona-Virus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.
Die Wahlkreisversammlungen der Raiffeisenbank Worblen-Emmental würden in der Woche vom 17. bis 20. März 2020 statt finden. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Worblen-Emmental hat aufgrund einer Risikoabwägung beschlossen, die Versammlungen abzusagen.
Eine lückenlose Kontrolle der Genossenschafterinnen und Genossenschafter, dies unter Angabe von persönlichen, auch die Gesundheit betreffenden Daten, ist weder Ihnen als Kunde noch unseren Mitarbeitenden und weiteren Helfenden zumutbar. Die Raiffeisenbank Worblen-Emmental als Veranstalterin wäre zudem nicht in der Lage, den Nachweis zu erbringen, dass keine Person aus einer betroffenen Region angereist ist, zumal sich diese Situation mit der absehbaren Zunahme von Erkrankten auch in der Schweiz, permanent verändern wird.
Wir sind überzeugt, mit diesem Entscheid im Sinne der Vorgaben von Bund und Kanton zu handeln, und wünschen Ihnen für die kommenden Tage und Wochen alles Gute!
Raiffeisenbank Worblen-Emmental