Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020

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Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können. 

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Zürcher Oberland hat deshalb an einer ausserordentlichen Sitzung vom Montag, 6. April 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden allen Genossenschafterinnen und Genossenschafter Ende Mai 2020 per A-Post zugestellt. Die elektronische Stimmabgabe war bis am 18. Juni 2020 um 18.00 Uhr möglich, das Formular für die schriftliche Abstimmung musste bis am 18. Juni 2020 bei der Nimbus AG eingetroffen sein. Gerne informieren wir Sie in Kürze über den Ausgang der Abstimmung.

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:

6.     Beschlussfassung 
a)     Genehmigung der Jahresrechnung 2019
b)     Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 2.25 Prozent
c)     Entlastung der Organe

7.     Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Zürcher Oberland
        (Die Unterlagen werden bis zum Abschluss der Urabstimmung auf der Webseite unserer
        Raiffeisenbank aufgeschaltet sein)
a)     Einführung einer Präambel
b)     Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ 
        von Raiffeisen Schweiz
c)     Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie
        Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts
d)     Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes
         «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»

Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüsse

Raiffeisenbank Zürcher Oberland