Kontovoraussetzungen und Bestimmungen
- Das Mieterkautionskonto lautet auf den Namen des Mieters und unterliegt den Bestimmungen des Mietrechts (OR, Art. 257e)
- Der Zahlungseingang wird dem Mieter und Vermieter bestätigt
- Die Guthabenverzinsung kann sich ändern, der Zinssatz richtet sich nach dem Geld- und Kapitalmarkt
Eröffnung und Schliessung
Den Vertrag für die Kontoeröffnung und die Freigabe zur Auszahlung können Sie gerne bei uns anfordern (zuerichflughafen@raiffeisen.ch / 044 866 71 00). Bei der Einreichung des Eröffnungsvertrags benötigen wir auch eine Kopie des Mietvertrags.
Sobald das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter seine Verpflichtungen eingehalten hat, ist der Vermieter verpflichtet, die Freigabe der Kaution zu Gunsten des Mieters unverzüglich durch schriftliche Mitteilung unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters zu veranlassen (Art. 257e OR). Die Kontosaldierung ist nur mit einem schriftlichen Auftrag durch Mieter und Vermieter möglich.