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Finanz-Tipp: Liebe auf den ersten Blick
In unserem Finanz-Tipp begleiten wir dieses Jahr Anna auf ihrem Lebensweg und erläutern anhand ihres Lebens verschiedene Szenarien, die uns alle betreffen (können).
Nachdem Anna sich tapfer vom schweren Unfall erholt hat, beschliesst sie, das Leben in vollen Zügen zu geniessen. Mit ihren Freunden zieht sie los, um eine unvergessliche Nacht im Kaufleuten zu erleben. Inmitten der pulsierenden Musik und der bunten Lichter der Tanzfläche trifft sie auf Mark, einen charmanten Tänzer mit einem unwiderstehlichen Lächeln. Es funkt sofort zwischen den beiden, und sie verbringen den Rest der Nacht tanzend und lachend.
Drei Jahre später sind Anna und Mark unzertrennlich. Ihre Beziehung ist voller Abenteuer und Liebe. Eines Tages, während sie gemeinsam in einem gemütlichen Café sitzen, schlägt Mark vor, dass sie zusammenziehen sollten. Anna strahlt vor Freude und stimmt begeistert zu. Sie beginnen, ihre gemeinsame Zukunft zu planen, voller Vorfreude auf die vielen weiteren Abenteuer, die sie zusammen erleben werden.
Nun, da Anna und Mark den nächsten Schritt in ihrer Beziehung wagen, gibt es einige wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte, die sie beachten sollten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die im Konkubinat zu berücksichtigen sind.
1. Konkubinatsvertrag
Bevor Anna und Mark zusammenziehen, sollten sie ihre finanzielle Situation analysieren. Wer verdient wieviel und wie hoch darf die Miete maximal sein, damit beide noch ein gutes Polster zur Seite haben? Ausserdem kann ein gemeinschaftliches Haushaltskonto helfen, die laufenden Kosten zu decken.
Ein Konkubinatsvertrag ist sinnvoll, wenn Anna und Mark ihre Auslagen nicht zu gleichen Teilen begleichen oder eine finanzielle Abhängigkeit besteht.
Ein Konkubinatsvertrag hilft, schwierige Themen zu guten Zeiten zu regeln und Streitigkeiten bei einer Auflösung der Partnerschaft zu vermeiden. Er kann flexibel und individuell gestaltet und abgeändert werden. Ein Konkubinatsvertrag ist formfrei gültig, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich abgefasst werden.
Im Konkubinatsvertrag können unter anderem folgende Punkte geregelt werden:
- Wer bezahlt wieviel an die gemeinschaftlichen Kosten?
- Wem gehören Möbelstücke und Gegenstände?
- Wie wurde ,,gemeinschaftliches’’ Grundeigentum finanziert?
- Falls Kinder vorhanden sind: Wer bezahlt deren Auslagen? Wie wird ein allfälliger Lohnausfall ausgeglichen?
- Bei Trennung: Wie wird das Guthaben auf dem gemeinschaftlichen Konto geteilt? Wie wird Grundeigentum oder dessen Wert geteilt? Ist ein nachpartnerschaftlicher Unterhalt geschuldet?
Merke: Ein Konkubinatsvertrag kann flexibel und individuell ausgestaltet werden, um den spezifischen Bedürfnissen des Paares gerecht zu werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte abgedeckt sind.
Ein Konkubinatsvertrag ist nicht zwingend. Sofern Anna und Mark alles je hälftig finanzieren und beide unabhängig voneinander sind, können sie auf die Erstellung eines solchen verzichten. Sollte sich die Situation ändern, kann ein Konkubinatsvertrag jederzeit während der Beziehung erstellt werden.
2. Mietverhältnis
Anna und Mark sollten klären, wer den Mietvertrag unterzeichnet.
Wenn nur Anna Hauptmieterin ist, haftet sie alleine gegenüber dem Vermieter für Mietzins, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung. Sie kann mit Mark einen Untermietvertrag abschliessen, muss den Vermieter aber informieren. Anna kann das Mietverhältnis eigenständig kündigen oder verlangen, dass Mark auszieht.
Wenn Anna und Mark den Mietvertrag als Solidarmieter unterschreiben, haften beide solidarisch für den Mietzins, Nebenkosten und Schäden. Eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Wenn Mark die Wohnung bei einer Trennung alleine mieten will, muss der Vermieter mit der Übertragung des Mietverhältnisses einverstanden sein.
Haben Sie gewusst? Es gibt spezielle mietrechtliche Schutzbestimmungen, die die Familienwohnung schützen. Diese kann u.a. nur gemeinsam gekündigt werden. Diese Schutzbestimmungen sind an die Ehe geknüpft und finden beim Konkubinat keine Anwendung.
3. Weitere rechtliche Aspekte
Anna fragt sich, was sich durch das Konkubinat rechtlich für sie ändert.
- Grundsätzlich hat Mark kein gesetzliches Vertretungsrecht. Wenn Anna wieder einen Unfall hat, muss Mark nachweisen, dass er im Konkubinat mit Anna lebt, um sie auf der Intensivstation besuchen und in medizinischen Fragen vertreten zu können. Einfacher wäre es, wenn Anna ihn in einer Patientenverfügung als Vertrauensperson festhält. Umfassendere Vertretungsrechte (wie im Zahlungsverkehr oder gegenüber Dritten) müsste Anna mit einem Vorsorgeauftrag oder separaten Vollmachten regeln.
- Das Konkubinat ist eine Form der einfachen Gesellschaft nach OR. Bei einer Auflösung des Konkubinats gelten die Regelungen über die einfache Gesellschaft. Für die Auflösung braucht es keinen Richter. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Anna und Mark einen Konkubinatsvertrag über die allenfalls streitigen Punkte schliessen.
- Wenn Anna und Mark später Kinder haben, muss Mark, sofern keine Ehe geschlossen wurde, das Kind als sein eigenes anerkennen. Ausserdem muss bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein Unterhaltsvertrag eingereicht werden, der regelt, wer wie für das Kind aufkommen wird.
- Anna und Mark haben kein gesetzliches Erbrecht zueinander. Wenn Anna Mark auch in ihrem Ablebensfall absichern möchte, muss sie ein Testament erstellen. Dabei muss sie auf die Pflichtteile von allfälligen Kindern Rücksicht nehmen. Zu beachten ist, dass die Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner im Kanton Zürich sehr hoch sein können.
- Auch im Bereich der 2. und 3. Säule sollte Anna bei den Versicherungen und Banken die Begünstigtenordnung anpassen, um sicherzustellen, dass diese Vermögen in ihrem Ablebensfall an Mark fliessen (sofern sie das möchte). Es ist in jedem Fall empfehlenswert, die entsprechenden Reglemente zu konsultieren und zu prüfen, ob die vorgesehene Lösung stimmig ist.
Merke: In einigen rechtlichen Bereichen werden ähnliche Vorteile wie in der Ehe gewährt, wenn ein sog. ,,qualifiziertes’’ (=eheähnliches) Konkubinat vorliegt. Ein solches ist u.a. gegeben, wenn Sie länger als 5 Jahre zusammenleben.
4. Unterschied zur Ehe
Durch die Eheschliessung verpflichten sich die Ehegatten von Gesetzes wegen zum gegenseitigen Beistand. Sie erhalten ohne Weiteres Zutritt zur Intensivstation und ärztliche Auskunft. Auch können sie sich gegenseitig bei alltäglichen Geschäften vertreten – auch ohne Vorsorgeauftrag.
Kinder gelten von Gesetzes wegen als gemeinsame und der Beizug der KESB ist in der Regel nicht nötig.
Mit Eheschluss erhält der überlebende Ehegatte nebst güterrechtlichen Ansprüchen auch einen erbrechtlichen Anspruch und ist zusätzlich pflichtteilsgeschützt. Um sich vor Nachkommen besser erbrechtlich abzusichern, kann die Ehe als Mittel eingesetzt werden. Darüber hinaus ist der überlebende Ehegatte in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
Demgegenüber ist das Konkubinat unkompliziert und rechtlich unverbindlich. Die Trennung ist unkompliziert und grundsätzlich ohne Gericht machbar. Ausserdem sind im Einzelfall auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen (Erbschaftssteuer vs. Einkommenssteuer).
Merke: Grundsätzlich ändert sich für Anna und Mark durch das Zusammenziehen nichts. Wenn sie sich gegenseitig absichern möchten, müssen sie aktiv werden und alles speziell auf ihre Situation hin regeln. Bei komplexen rechtlichen Fragen ist eine rechtliche Beratung hilfreich.
Haben Sie gewusst? Das Konkubinat kann nirgends eingetragen oder registriert werden. Es entsteht formfrei beim Zusammenziehen. Somit kann das Bestehen eines Konkubinats im Einzelfall schwierig zu beweisen sein. Auch hier würde ein Konkubinatsvertrag Erleichterung bringen.
Fazit: Zusammengefasst bietet das Konkubinat viele Freiheiten, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Planung und Absicherung. Um individuelle Situationen besser zu klären und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen.
Vorsorgewelten im Konkubinat
Im nächsten Finanz-Tipp zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten Anna und Mark für ihren Vermögensaufbau haben.
Selbstverständlich beraten wir Sie in all diesen wichtigen Fragen persönlich.

"Heute an morgen denken! Eine gute und rechtzeitige Nachlassplanung kann nicht nur sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Liebsten abgesichert sind, sondern auch Streitigkeiten vermeiden."