Finanz-Tipp 29: Das ist nicht die ganze Wahrheit

02.06.2023

Finanz-Tipp 29: Das ist nicht die ganze Wahrheit

Manche Paare fühlen sich immer wieder auch an einen negativen Aspekt des Ehebunds erinnert: Ihre finanzielle Benachteiligung bei Steuern und Rente. 

Heiratsstrafe

Die Ausgangslage

Zwar entschied das Bundesgericht schon 1984, dass die kantonale Steuergesetzgebung Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten darf. Davon ausgenommen waren die Bundessteuern. 1994 wurde präzisiert, dass erst ab 10 Prozent Differenz eine Diskriminierung vorliegt.

 

Das Wichtigste in Kürze

Heute werden Ehepaare gemeinsam und unverheiratete Personen individuell besteuert. Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen für die Bestimmung der Steuerbelastung zusammengezählt. Bei unverheirateten Personen ist das individuelle Einkommen massgebend. Dies führt im progressiven Einkommenssteuersystem zu Ungleichbehandlungen zwischen verheirateten und unverheirateten Personen. Dabei spielt die Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten eine Rolle: Bei ungleicher Einkommensaufteilung ist die Steuerbelastung eines Ehepaars in vielen Fällen niedriger als bei einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ist die Einkommensaufteilung hingegen gleichmässig, können bei Ehepaaren auch Mehrbelastungen resultieren.

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erfolgt ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung. Damit kann die zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden. 

Den aktuellen Stand der Entwicklung können Sie jederzeit auf der Website des Eidg. Finanzdepartements abrufen.

 

Eine Heirat zahlt sich eher aus, je weniger ein Paar gemeinsam verdient

Verheiratete tappen in die Falle der Heiratsstrafe, wenn beide Partner 75'000 bis 125'000 Jahreseinkommen erzielen. Gemäss neuen Angaben des Bundes sind rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen. Gegenüber unverheirateten Paaren tragen sie eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent. 

 

Monatlich 800 Franken weniger

Das Ehepaar Vetter steht an der Schwelle zur Pension. Nun zeigt es sich, wie nachteilig es sich auswirkt, dass sie vor rund 20 Jahren die Ehe eingingen. 

Dem Ehepaar war klar, dass sie als Verheiratete mehr Steuern zu bezahlen hatten. Trotzdem staunten sie, als sie mit ihrem Bankberater erstmals ausrechneten, dass ihnen zudem nun noch 800 AHV-Franken monatlich entgehen. 

Obschon wohl die meisten Menschen ohne finanziellen Hintergedanken den Bund der Ehe schliessen, hat dieser Schritt je nach Fall erhebliche Auswirkungen auch auf den Rentenbezug. Bei der AHV bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt. Ein unverheiratetes Paar hingegen bezieht beide Renten in voller Höhe.

Wichtig ist aber, werden keine Vorkehrungen getroffen, gehen Konkubinatspartner im Gegensatz zu einem verheirateten Ehepaar im Todesfall mehrheitlich leer aus. Hinterlassenenrenten werden nur bedingt ausbezahlt. 

Wie Sie diese Klippe umschiffen, lesen Sie hier:


Junge Paare stellen Weichen

Obschon das Pensionsalter weit weg scheint: Die jungen Eltern Andreas und Lena Schmid, seit fünf Jahren «unter der Haube», warten nicht, bis die Heiratsfalle zuschnappt. «Wer sich informiert, weiss natürlich, dass Heiraten nicht unbedingt die günstigere Variante ist», sagt Andreas Schmid, «aber das ist natürlich kein Grund, es nicht zu tun.» Als das frischgebackene Paar ein Haus erwarb und mit seinem Raiffeisen-Berater die Tragbarkeit abklärte, kam das Thema erstmals zur Sprache. «Das Schweizer Modell ist total veraltet und geht offenbar noch immer davon aus, dass Frauen nicht berufstätig sind und mitverdienen», wirft Lena Schmid ein. Aufgrund der Analyse wissen die Schmids nun immerhin, dass die Einbussen nicht dramatisch sein werden und sie ihren Finanzhaushalt aber in Zukunft noch optimieren könnten.
 

Vorsorge früh planen

Je nach Einkommenshöhe und Verteilung sowie Wohnort variiert die Steuerdifferenz zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren mehr oder weniger. Die Bankberater legen ihr Augenmerk insbesondere auf die Vorsorgesituation. Gegenüber dem Konkubinat sind Verheiratete durch das 3-Säulensystem bezüglich Vorsorge wiederum bevorteilt, da dieses sich tendenziell auf die traditionelle Ehe stützt. 

 

Die Pauschallösung

Die gibt es nicht.

Jede Lebenssituation gestaltet sich anders. Gern übernehmen wir für Sie jedoch die Aufgabe des Wegweisers.

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