Jahreswechsel
Wissenswerte Informationen zu Ihren Bankgeschäften.
Einzahlungen in die 3. Säule
Wir empfehlen Ihnen, die gewünschten Einzahlungen in die 3. Säule für das Jahr 2025 bis spätestens am Freitag, 19. Dezember 2025 vorzunehmen. Für spätere Einzahlungen kann eine fristgerechte Erledigung nicht garantiert werden.
Es gelten folgende Einzahlungslimiten für das Jahr 2025:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse, maximal CHF 7'258.00
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse, 20% des steuerbaren Einkommens, maximal CHF 36'288.00
Vergütungsaufträge
Damit Vergütungsaufträge noch im Jahr 2025 beim Empfänger ankommen, müssen Sie die gewünschten Aufträge bis spätestens am Montag, 15. Dezember 2025 bei uns einreichen. Für spätere Aufträge kann eine fristgerechte Erledigung nicht garantiert werden.
Neue Dienstleistungspreise ab 1. Januar 2026
Bitte beachten Sie unsere neuen Dienstleistungspreise für Privat- und Firmenkunden.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage sowie ein zufriedenes und gesundes neues Jahr.
Ihre Raiffeisenbank Zug