Gut zu wissen
Einladung zur Versammlung
Hat eine Stockwerkeigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellt, muss dieser zur Versammlung einladen. Tut er das nicht, kann ein Fünftel der Eigentümer die Einberufung verlangen. Ist kein Verwalter bestellt, kann jeder Eigentümer eine Versammlung einberufen.
Mit der Einladung zur Versammlung muss auch eine Traktandenliste verschickt werden. Die Eigentümer sollen sich auf die Beschlüsse, die gefasst werden müssen, vorbereiten können. Fasst die Stockwerkeigentümerversammlung einen Beschluss über ein Geschäft, das nicht genügend oder gar nicht traktandiert wurde, ist dieser anfechtbar.