
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
Raiffeisen begrüsst das Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste (BGEID), auf dessen Grundlage eine staatlich anerkannte elektronische Identität (E-ID) eingeführt werden kann. Die vorgesehene die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft erachtet Raiffeisen als zielführend. Raiffeisen ist Aktionärin der SwissSign AG, ein Joint-Venture aus staatsnahen Betrieben, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche mit der SwissID eine kostenlose und einfache Möglichkeit zur digitalen Identifizierung anbietet.
Ergänzend zu den Identifikationsnachweisen in der physischen Welt (Pass, ID und Ausländerausweis) soll in der digitalen Welt eine staatlich anerkannte elektronische Identitäts (E-ID) geschaffen werden. Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wurde am 27.9.2019 von den eidgenössischen Räten in der Schlussabstimmung verabschiedet. Am 16. Januar 2020 wurde das Referendum gegen das Gesetz eingereicht.
Die E-ID ermöglicht die Erschliessung eines breiten Spektrums von neuen, auch komplexen Online-Dienstleistungen. Dabei soll die elektronische Identität maximale Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Identifizierung im Internet gewährleisten. Raiffeisen ist überzeugt, dass das BGEID eine zweckmässige Rechtsgrundlage für die staatlich anerkannte E-ID bietet.
Das Stimmvolk hat am 7. März 2021 anlässlich der Referendumsabstimmung das Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste abgelehnt.