
Partizipationskapital für Genossenschaftsbanken
Genossenschaftsbanken sollen die Möglichkeit erhalten, Partizipationskapital zu generieren. Damit wird ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Aktiengesellschaften beseitigt und die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz erhöht.
Bisher hatten Genossenschaften gegenüber Aktiengesellschaften den Nachteil, dass sie kein Partizipationskapital generieren können. Dadurch verfügten sie im Vergleich zu Aktiengesellschaften nicht über dieselben Möglichkeiten zur Eigenmittelbeschaffung. Dieser Wettbewerbsnachteil sollte – insbesondere aufgrund der neuen Kapitalanforderungen an systemrelevante Banken im Rahmen der «Too-Big-To-Fail»-Gesetzgebung – beseitigt werden. Mit der Motion 15.3144 von Nationalrat Bruno Pezzatti (FDP/ZG) sowie der Motion 15.3220 von Ständerat Fabio Abate (FDP/TI) sollte der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass auch Genossenschaftsbanken Partizipationskapital generieren können. Das Anliegen der beiden Motionen wurde im Rahmen der Beratungen zum FINIG vom Bundesrat aufgenommen. In der Sommersession 2018 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die beiden Vorlagen FIDLEG und FINIG und damit einhergehend die Änderung des Bankengesetzes. Damit erhält Raiffeisen als Genossenschaftsbank neu die Möglichkeit, Partizipationskapital zu generieren.
Die Änderungen des Bankengesetzes sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.