
Teilrevision des Postorganisationsgesetzes
Kredit- und Hypothekarvergabeverbot für PostFinance
Raiffeisen und die Inlandbanken sprechen sich klar gegen die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbotes für PostFinance ohne vorgängige Privatisierung aus. Ohne Grundsatzdebatte zur zukünftigen Ausrichtung des Postkonzerns und ohne Vollprivatisierung von PostFinance ist der Einstieg derselben in den Kredit- und Hypothekarmarkt ein wettbewerbsverzerrender und verfassungswidriger Eingriff in einen funktionierenden Markt.
Mit der am 5. Juni 2020 eröffneten Vernehmlassung will der Bundesrat PostFinance die selbständige Vergabe von Krediten und Hypotheken an Dritte ermöglichen. Damit gleiste der Bundesrat die überfällige Grundsatzdebatte zur zukünftigen Strategie des Postkonzerns und von PostFinance von hinten und in zur Logik entgegengesetzter Richtung auf. Anstelle einer fundierten Auslegeordnung schickte der Bund als Eigentümer von PostFinance eine wettbewerbsverzerrende und nicht verfassungskonforme Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.
Raiffeisen lehnte die Vorlage ab. Aus Sicht von Raiffeisen ist die Privatisierung von PostFinance Voraussetzung für deren Einstieg in den Kredit- und Hypothekarmarkt. Im gut funktionierenden Schweizer Kredit- und Hypothekarmarkt liegt kein Marktversagen vor, das ein Aktivwerden des Bundes rechtfertigen würde. Im Gegenteil provoziert ein Markteintritt von PostFinance ohne vorgängige Privatisierung eine Wettbewerbsverzerrung und eine Beeinträchtigung der Finanzmarktstabilität.
Die Vorlage konnte zudem die übergeordnete Frage nach der zukünftigen strategischen Ausrichtung von PostFinance nicht klären. Trotz Ausbleiben einer fundierten Auslegeordnung wollte der Bundesrat im Eilverfahren eine Teilrevision des Postorganisationgesetzes vorziehen. Aus Sicht von Raiffeisen ist es zwingend, im Rahmen einer Eignerstrategie vorgängig eine breit abgestützte Auslegeordnung vorzunehmen und die zukünftige Ausrichtung von PostFinance beziehungsweise der Post darauf zu basieren. Teil dieser Debatte müssen auch der Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr und die Quersubventionierung der Post mittels der Gewinnabführung aus Erträgen der PostFinance sein.
Schliesslich weist die Bundesverfassung dem Bund klare Kompetenzen im Postwesen zu. Die Schaffung und der Betrieb einer vollwertigen Bank gehören nicht dazu. Gemäss eines Gutachtens des Bundesamts für Justiz wäre eine im Kredit- und Hypothekargeschäft tätige PostFinance ohne vorgängige Privatisierung nicht verfassungskonform.
Inzwischen hat der Bundesrat seine Absichten korrigiert und am 20. Januar 2021 mitgeteilt, dass er die Privatisierung von PostFinance anstrebt. Mit der in Aussicht gestellten Abgabe der Kontrollmehrheit der Post und damit des Bundes an PostFinance trägt der Bundesrat den Bedenken Rechnung, die Raiffeisen im Rahmen der Vernehmlassung geäussert hat.
Raiffeisen erachtet die Privatisierungsabsicht als begrüssenswerten Richtungsentscheid. Die Abgabe der kapital- und stimmenmässigen Mehrheit der Post und damit des Bundes an PostFinance ist konsequent umzusetzen, bevor PostFinance die Vergabe von Krediten und Hypotheken erlaubt wird.
Dass PostFinance aus dem Postkonzern herausgelöst wird und eine Neuorganisation der Grundversorgung stattfindet ist folgerichtig. Bei dieser Neuorganisation ist zu berücksichtigen, dass die Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen grundsätzlich auch via eine Ausschreibung an private Unternehmen sichergestellt werden kann.
Weiterhin will der Bundesrat die bei PostFinance vorhandene Lücke bei den Eigenmitteln mit einer Zusicherung decken. Die Konditionen für diese über Steuermittel finanzierte Staatsgarantie sind klar aufzuzeigen und dürfen PostFinance keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen.