Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Raiffeisen verfolgt die Reform der Wohneigentumsbesteuerung eng.

Die parlamentarische Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» hat zum Ziel, den Eigenmietwert abzuschaffen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum für den Hauptwohnsitz (nicht jedoch für Zweitwohnungen) soll ein genereller Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vollzogen und der Eigenmietwert abgeschafft werden. Im April 2019 wurden von der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) die Vernehmlassung zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung eröffnet. Diese umfasst die folgenden Eckwerte:

  • keine Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz;
  • Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften;
  • keine Abzüge für Unterhaltskosten;
  • auf Bundesebene keine ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbau und für denkmalpflegerische Arbeiten (im kantonalen Recht jedoch weiterhin möglich);
  • zeitlich befristeter Ersterwerberabzug;
  • Reduktion oder Aufhebung des Schuldzinsenabzugs (hierzu schlägt die Verwaltung fünf verschiedene Varianten vor).


Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt je nach Einkommens- und Vermögenssituation Vor- oder Nachteile mit sich. Je nach Höhe des Hypothekarzinsniveaus und in Abhängigkeit der gewählten Variante für den Schuldzinsenabzug können sich für die Kundinnen und Kunden aus der Reform im Einzelfall beträchtliche Unterschiede ergeben. Insofern bringt jeder der neuen Vorschläge, welcher im aktuellen Zeitpunkt noch viele Unsicherheiten beinhaltet, Gewinner aber auch Verlierer hervor.

 

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rückmeldungen auf die Vernehmlassungsvorlage wurde der Bundesrat vor der Detailberatung des Geschäfts um eine Stellungnahme gebeten. Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Ständerats beauftragte die Verwaltung mit der Erstellung eines Berichts zu den Effekten der Vorlage, insbesondere bezüglich der Verteilungswirkungen, der interkantonalen Steueraufteilung und der verschiedenen Schuldzinsenabzugsmodelle.