Regelung für transparentes Lobbying

Lobbying nimmt in einem demokratischen Staat einen hohen Stellenwert ein. Raiffeisen unterstützt den Ausbau von Transparenz in der Interessensvertretung ausdrücklich. Vorschläge, die auf eine Beschränkung der Anzahl oder eine Selektion der Interessenvertreter hinauslaufen, sind demokratiepolitisch jedoch nicht vertretbar.

Mit der parlamentarischen Initiative «Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament» (15.438) fordert Ständerat Didier Berberat (SP/NE) für Lobbyistinnen und Lobbyisten, welche Zutritt zum Parlament wünschen, die Einführung eines Akkreditierungssystems. Die Parlamentsdienste sollen hierfür ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen führen, welches Lobbyistinnen und Lobbyisten dazu verpflichtet, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.

 

Der von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) im Oktober 2018 ausgearbeitete Gesetzesvorschlag sieht nunmehr vor, dass Parlamentsmitglieder nach wie vor zwei Zutrittsausweise für Interessenvertreter ausstellen können. Die entsprechenden Interessenvertreter müssen jedoch Angaben zu ihren Auftraggebern und Aufträgen machen. Weiter wird die bereits gelebte Praxis, dass Ratsmitglieder die von ihnen empfangenen Tagesbesucher im Parlamentsgebäude zu begleiten haben, gesetzlich festgehalten. Während der Ständerat dem Gesetzesvorschlag im Dezember 2018 und nochmals im September 2019 zugestimmt hat, wurde dieser zweimal vom Nationalrat abgelehnt. Die Vorlage ist somit erledigt.

 

Raiffeisen Schweiz unterstützt die Forderung nach Transparenz im Lobbying. Interessenvertretung ist in einem demokratischen System eine Voraussetzung dafür, dass sämtliche Interessen Eingang in den parlamentarischen Prozess finden. Für Raiffeisen ist es selbstverständlich, dass Lobbying transparent erfolgen muss. Die Einführung eines Akkreditierungssystems erachtet Raiffeisen als prüfenswerte Alternative. Demokratiepolitisch fragwürdig sind jedoch diejenigen Bestrebungen, die eine Beschränkung oder Selektion der Interessenvertreter zum Ziel haben. Aus der Sicht von Raiffeisen kann die Selektion und Beschränkung von Interessenvertretern nicht Ziel einer Demokratie sein, da in einem demokratischen System sämtliche Interessen ein Anrecht auf Vertretung haben.

 

Vernehmlassungsantwort Raiffeisen zur pa. Iv. Berberat