Revision der Statuten der Raiffeisenbank Gäu- Bipperamt

20.02.2024

Revision der Statuten der Raiffeisenbank Gäu- Bipperamt

An der Generalversammlung vom 9. März 2024 beantragt der Verwaltungsrat die Totalrevision der Statuten. Die Statutenrevision 2024 ist die zweite Etappe einer umfassenden Revision der Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt. Mit dieser Revision richtet sich Raiffeisen nachhaltig auf die Zukunft aus.

GV

Die wichtigsten Änderungen der Statutenrevision 2024 betreffen folgende Themen:

 

Öffnung der Mitgliedschaft

Für unsere Kundschaft ist ein einfacher, ortsunabhängiger Zugang zu qualitativ hochstehenden Bankdienstleistungen und -produkten wichtig. Kundinnen und Kunden sollen deshalb neu bei jeder Raiffeisenbank in der Schweiz Mitglied werden können. Die Mitgliedschaft ist nicht mehr an die am Wohnort oder Firmensitz zuständige Raiffeisenbank gebunden. Durch die Öffnung der Mitgliedschaft wird insbesondere der Zugang zu Finanzierungen nochmals vereinfacht. Die heute bestehenden Einschränkungen in den zu engen Statuten sollen abgebaut und neu in den Reglementen der Raiffeisenbanken festgehalten werden. Damit kann Raiffeisen deutlich flexibler auf Entwicklungen im Umfeld reagieren – ein entscheidender Vorteil in unserer schnelllebigen Zeit. 

 

Mehr Stabilität und verstärkter Kundenfokus durch die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt

Die Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt möchte auch künftig ein den Kundenbedürfnissen angemessenes Angebot bieten können und erfolgreich wirtschaften. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wollen wir uns breiter aufstellen und damit die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden noch stärker in den Fokus rücken. Der Zweck und die Aufgaben der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt sollen dafür weiter gefasst werden. Diese Anpassung ermöglicht es uns, unseren Kundinnen und Kunden weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsgeschäfte anzubieten. Vor dem Hintergrund der Diversifikation wird für die Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt zudem die Möglichkeit, Liegenschaften zu erwerben, erweitert. Damit könnten zum Beispiel Wohnungen oder Büroflächen zur Miete angeboten werden. Spekulative Geschäfte sind ausgeschlossen. Alle Erweiterungen unterliegen klaren Richtlinien. 

 

Stärkung der verantwortungsvollen Unternehmensführung

Im Sinne einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt und zur optimalen Verteilung der Kompetenzen innerhalb des Gremiums werden die Gremiengrösse vereinheitlicht, die Amtsdauer beschränkt und eine neue Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrates eingeführt. Zudem wird die in der Praxis übliche massvolle Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder in den Statuten verankert. Durch die Stärkung der Unternehmensführung fördern wir den nachhaltigen Erfolg der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt. 

 

Weitere materielle und formelle Anpassungen der Statuten

Die Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt erfahren darüber hinaus weitere inhaltliche Anpassungen zum Weisungsrecht, zur Mitgliedschaft, zur internen Organisation, zu den Bekanntmachungen und zur Rechtskraft der Statuten.

Um die Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt auch formell in ein übersichtliches Format zu überführen, werden die Statuten einer Totalrevision unterzogen. Bei den damit verbundenen formellen Änderungen handelt es sich um die Anpassung von Begriffen und Formulierungen, um Präzisierungen und Harmonisierungen sowie um neue Aufzählungen und Nummerierungen.

 

Eine synoptische Darstellung der Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt, welche alle Änderungen sowie detaillierte Erläuterungen zu den Anpassungen anzeigt, finden Sie hier (PDF, 414.1KB).