Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020

15.04.2020

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundes-rat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt hat deshalb an seiner Sitzung vom Dienstag, 14. April 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern Ende Mai per Post zugestellt. Die genauen Termine für die Durchführung sind derzeit in Abklärung und werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:

1.       Genehmigung der Jahresrechnung

2.       Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 3,5 Prozent

3.       Entlastung der Organe

4.       Wahlen

          a.       Wahl Mitglieder des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von                     Christof Haefeli, René Horath, Viktor Müller, Simon Rey, Daniela Roth Schatzmann                     und Iwan von Rohr

          b.       Wahl Verwaltungsratspräsident: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Iwan                     von Rohr

5.       Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt
         (Die Unterlagen werden bis zum Abschluss der Urabstimmung auf der Webseite unserer           Raiffeisenbank aufgeschaltet sein)

         a.       Einführung einer Präambel

         b.       Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ                    von Raiffeisen Schweiz

         c.       Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie                    Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts

         d.       Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes                    «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»

Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontakt-aufnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüsse

Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt