Statutenrevision der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt

14.02.2020

Statutenrevision der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt

Im Rahmen der Delegiertenversammlung von Raiffeisen Schweiz vom 16.11.2019 sowie der Urabstimmung vom 18.11.2019 bis 13.12.2019 wurden verschiedene Anpassungen an den Statuten von Raiffeisen Schweiz beschlossen. Aufgrund dieser Anpassungen sind auch Änderungen an den Statuten der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt vorzunehmen. Diese legen wir der Generalversammlung am 13. März 2020 gerne zur Abstimmung vor. Konkret handelt es sich um folgende Traktanden:

a) Einführung einer Präambel in die Statuten der Raiffeisenbanken

b) Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz

c) Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts

d) Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheit»

Die Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt empfiehlt ihren Genossenschaftern Zustimmung zur vorgeschlagenen Statutenänderung.

Für zusätzliche Erläuterungen oder bei Fragen steht Ihnen Herr Andreas Furrer, Vorsitzender der Bankleitung, 062 388 26 11, andreas.furrer@raiffeisen.ch, sehr gerne zur Verfügung. Die angepasste Version der Musterstatuten sowie ein synoptischer Vergleich liegen in den Geschäftsstellen unserer Bank zu Ihrer Einsichtnahme auf. Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Dokumente auf Wunsch auch per Post zu.

Hier finden Sie die angepasste Version der Musterstatuten und den synoptischen Vergleich:

Musterstatuten (PDF, 152.2KB)

Synoptischer Vergleich (PDF, 383.4KB)