Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000.– pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei Raiffeisen sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Ab Anfang 2023 besteht in der Schweiz ein verbesserter Einlegerschutz und die Finanzierung der Einlagensicherung wurde gestärkt. Weiterhin sind die Einlagen der Kunden bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000.– pro Kunde und Raiffeisenbank gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.
Neu werden Gemeinschaften (z.B. Ehepartner, Erbengemeinschaften, einfache Gesellschaften), die gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, bezüglich der Sicherung wie ein separater Kunde behandelt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind ebenfalls bis insgesamt CHF 100'000.– gesichert.
Das Guthaben auf dem Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konto (Konto-Lösung) ist nach wie vor nicht durch die Einlagensicherung gesichert. Das Guthaben ist aber bis maximal CHF 100 000.– pro Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (Kollokation in der 2. Konkursklasse).
Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch