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15.11.2023

Grundstückgewinnsteuer beim Liegenschaftsverkauf optimieren

 

Möchten Sie Ihr Eigenheim verkaufen? Dann sollten Sie die anfallende Grundstückgewinnsteuer im Auge behalten. Im Kanton Luzern ist für die Festlegung dieser Steuer unter anderem die Haltedauer der Liegenschaft massgebend. Wurde die Immobilie vor mehr als 30 Jahren erworben, ist im Sinne der Altbesitzregelung der Katasterwert von dazumal mit einem Aufschlag von 25 % relevant.

 

Wie sich der oft beträchtliche Steuerbetrag zusammensetzt und berechnen lässt, erklärt das Video von Raiffeisen Immomakler.

Expertentipp

Tipp: Wenn Sie beispielsweise uns mit dem Verkauf beauftragen, können Sie die Maklergebühren sowie weitere Kosten, die zum Verkauf der Liegenschaft beigetragen haben, von der Steuer abziehen. Zudem müssen Sie sich nicht um die Vermarktung, Besichtigungen und die Verkaufsverhandlungen kümmern. Eine klassische Win-win-Situation!

 

 

Raiffeisen Immomakler bietet Ihnen vielfältige Expertentipps, Inspirationen und Service-Leistungen für alle Bedürfnisse rund um Ihr Eigenheim an. Möchten Sie Ihr Zuhause schätzen lassen oder dürfen wir Sie beim Verkauf tatkräftig, engagiert und professionell unterstützen?

 

Nehmen Sie mit Raiffeisen Immomakler Kontakt auf oder sprechen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater auf Raiffeisen Immomakler an: immo.raiffeisen.ch.