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18.12.2023

Anpassungen am Reglement der Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftung

 

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Gerne kommunizieren wird Ihnen die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem Reglement der Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftung per 1. Januar 2024:

Aufgrund der Annahme der AHV-Reform 21 wurde der Begriff «ordentliches Rentenalter» in den Reglementen durchgehend durch den Begriff «AHV-Referenzalter» ersetzt.

  • Ziffer 5.2 Wertschriftengebundene Vorsorge 3a / Freizügigkeit: Präzisierung Veräusserungszeitpunkt von Anteilen bei Todesfall, Information zum Thema Nachhaltigkeit und Abwicklung betreffend Gegenwertsaufträgen ergänzt 
  • Ziffer 10 bzw. Ziffer 9 Fälligkeit: Ergänzung Kündigungs-/Wartefrist bei Vermögensfälligkeit 
  • Ziffer 13 bzw. Ziffer 12 Begünstigungsordnung: Die doppelt aufgeführte Meldung eines Lebenspartners vor der vorzeitigen oder vollständigen Pensionierung wurde gestrichen 
  • Ziffer 14 bzw. Ziffer 13 Mitteilung von Änderungen der Situation des Vorsorgenehmers / Versicherten: Diese Ziffer wurde gekürzt, da die Mitteilungspflicht bereits in der Ziffer 3 detaillierter enthalten ist 
  • Ziffer 20 bzw. Ziffer 19 Datenschutz: Anpassung der Informationspflicht aufgrund Revision Datenschutzgesetz per 01.09.2023. Neu muss bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – die/der Versicherte vorgängig informiert werden. 
  • Ziffer 22 bzw. Ziffer 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort: Angleichung Gerichtsstand an die Basisreglemente sowie Präzisierung des anwendbaren Rechts.

Die vollständigen Reglemente können Sie unter www.raiffeisen.ch/vorsorgestiftung abrufen oder bei Ihrer Raiffeisenbank beziehen. 

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr zu unseren treuen Kundinnen und Kunden zu zählen. 

Ihre Raiffeisenbank Luzern