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Informationen zum COVID-Überbrückungskredit
Geschätzte Firmenkunden der Raiffeisenbank Luzern
Die verschiedenen Themen zum Coronavirus sind allgegenwärtig und beschäftigen uns alle.
Uns ist es ein Anliegen, Sie aktuell zum Thema zu informieren und mit Ihnen unseren Wissensstand und unsere Empfehlungen zu teilen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März 2020, verschiedene Massnahmen kommuniziert. Diese sollen verhindern, dass solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat unter anderem Liquiditätshilfen für die KMU in Aussicht gestellt. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen können ab Donnerstag, 26. März 2020, "COVID-Überbrückungskredite" beantragen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10 % des Umsatzes bis zu einem Maximalbetrag von 20 Mio. Franken erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0.5 Mio. Franken von den Banken ausbezahlt und vom Bund vollumfänglich garantiert werden. Darüber hinausgehende Beträge sollen vom Bund zu 85 % garantiert werden. Die Bedingungen für diese Kredite sind jedoch noch nicht bekannt; Sie werden voraussichtlich am Mittwoch publiziert. Wir werden Sie danach umgehend informieren.
Für eine rasche Abwicklung Ihres Antrages für den verbürgten "COVID-Überbrückungskredit" durch die involvierte Bundesstelle sowie Ihre Hausbank empfehlen wir Ihnen, die Jahresrechnung 2019 (allenfalls provisorischer Abschluss) sowie die Jahresrechnung 2018 (elektronisch) bereitzuhalten.
Um den effektiven Liquiditätsbedarf für die kommenden Monate abschätzen zu können, empfehlen wir die Führung eines Liquiditätsplans. Auf der Plattform des "Raiffeisen Unternehmerzentrum" (RUZ) können Sie ein kostenloses Tool zur Planung der Liquidität bestellen.
Vertrauen Sie uns. Wir finden gemeinsam pragmatische Lösungen für Ihr Unternehmen und stehen Ihnen auch weiterhin bei Fragen per E-Mail an firmenkundenluzern@raiffeisen.ch zur Verfügung.
Ihre Raiffeisenbank Luzern