Todesfall: 12 Dinge, die Sie vorher klären sollten

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Wer sich frühzeitig mit der letzten Lebensphase, dem Tod und seinen Folgen auseinandersetzt, kann den Angehörigen Vieles erleichtern. Die nachfolgenden 12 Tipps helfen, für sich und seine Liebsten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Testament

In einem Testament bestimmen Sie, wer welche Gegenstände und wieviel Vermögen aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Dabei müssen Sie die Pflichtteile beachten. Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie es von Hand verfassen, datieren und unterschreiben. Oder Sie lassen Ihr Testament bei einem Notar öffentlich beurkunden.

 

Erbvorbezug oder Schenkung

Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen sind eine schöne Sache, lösen aber oft auch Irritationen und Erbstreitigkeiten aus. Vor allem dann, wenn keine klaren Abmachungen getroffen wurden. Beispiel: Erhält ein Nachkomme einen Erbvorbezug, muss er sich den Betrag nach dem Tod des Erblassers an sein Erbe anrechnen lassen und gegenüber seinen Geschwistern ausgleichen. Besprechen Sie das Thema deshalb offen mit Ihren Kindern und halten Sie alles schriftlich fest. Aber Vorsicht: Grössere lebzeitige Zuwendungen können bei einer späteren Pflegebedürftigkeit des Schenkers negative Auswirkungen haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vorher beraten zu lassen.

 

Erbvertrag

Auch wenn niemand gerne darüber redet: ein Erbvertrag hilft, Konflikte zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Familienverhältnisse kompliziert sind oder man sichergehen will, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. In einem Erbvertrag können Sie gemeinsam mit Ihren Erben die spätere Erbteilung verbindlich festlegen. Pflichtteilsgeschützte Erben können darin teilweise oder ganz auf ihren Pflichtteil verzichten.

 

Todesfallversicherung

Um finanzielle Engpässe für den Ehegatten oder Lebenspartner zu vermeiden, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Je nach Versicherungslösung muss die vertraglich festgelegte Todesfallsumme nicht mit den übrigen Erben geteilt werden.

 

Betreuung für Kinder

Wer im Todesfall für die Kinder sorgt, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Kinder. Diesen Entscheid können Sie massgeblich beeinflussen, indem Sie frühzeitig einen Vormund Ihres Vertrauens schriftlich vorschlagen. Legen Sie ein Exemplar dieses Schriftstücks ins Familienbüchlein/zum Familienausweis oder zum Schriftenempfangsschein, händigen Sie ein zweites Ihrem Wunschvormund aus. Die Behörde ist zwar nicht an Ihre Wünsche gebunden, muss sie aber berücksichtigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

 

Bestattungswünsche

Haben Sie genaue Vorstellungen, wie Sie bestattet werden möchten, können Sie Bestattungswünsche hinterlassen. Solche Wünsche gehören aber nicht in ein Testament, sondern Sie sollten diese Anordnungen in einem separaten Dokument festhalten.

 

Dokumente und Passwörter

Für die Angehörigen ist es hilfreich, wenn Sie wichtige Dokumente, Verträge, Kontoinformationen, Schlüssel und Passwörter gut zugänglich ablegen. Beachten Sie aber, dass diese vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen.

 

Liegenschaftsübergabe zu Lebzeiten

Keiner wünscht es sich, aber oft bleibt einem im Alter nichts anderes übrig, als der Eintritt in ein Pflegeheim übrig. Das ist teuer und kann Hauseigentümer dazu zwingen, ihr Heim zu verkaufen, um mit dem Erlös die Heimkosten zu bezahlen. Der Gedanke liegt deshalb nahe, das Haus im Voraus an die Nachkommen zu übertragen. Aber Vorsicht: Ein solcher Schritt kann auch negative Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Eine vorherige Beratung   ist deshalb unerlässlich.

 

Vermächtnis

Sie können einzelnen Personen ein Vermächtnis (Legat) ausrichten. Vermachen kann man bestimmte Sachen wie Schmuck, eine Geldsumme oder auch Rechte, etwa ein Wohnrecht.

 

Willensvollstreckung

Für die Umsetzung des letzten Willens kann im Testament oder Erbvertrag ein Willensvollstrecker bestimmt werden. Er ist verantwortlich für die korrekte Aufteilung des Nachlasses auf die Erben. Ein professioneller Willensvollstrecker wirkt zudem als Mediator und kann Streit unter Erben vermeiden.

 

Vorsorgeauftrag

Für den Fall, dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren sollten, können Sie mit einem Vorsorgeauftrag eine Vertrauensperson mit der Personen- und Vermögenssorge und der damit verbundenen Vertretung im Rechtsverkehr beauftragen.

 

Patientenverfügung

Darin bestimmen Sie über medizinische Behandlungen, lebensverlängernde Massnahmen, Organspende oder die Entbindung vom Arztgeheimnis, falls Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äussern, weil Sie zum Beispiel im Koma liegen.