13. AHV-Rente - wer bezahlt?

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Am 3. März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk Ja gesagt zu einer 13. AHV-Rente. Was bedeutet das?

AHV-Initiativen – Abstimmungsergebnisse vom 3. März 2024

13. AHV-Rente – wer bezahlt?

Das Schweizer Stimmvolk hat Ja zu einer 13. AHV-Rente gesagt und sich gegen die schrittweise Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen. Was bedeutet das?

Spätestens ab dem Jahr 2026 werden die Pensionierten in der Schweiz in den Genuss einer zusätzlichen Monatsrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) kommen. Wer einen Anspruch auf eine AHV-Altersrente hat, wird diese künftig 13- statt 12-mal pro Jahr erhalten – das entspricht einer Erhöhung der jährlichen Altersrente um 8,3 Prozent. Die minimale jährliche Altersrente erhöht sich entsprechend um 1'225 auf neu 15'925 Franken, die maximale Rente um 2'450 auf 31'850 Franken. Ehepaare erhalten künftig zusammen maximal 47'775 Franken jährlich aus der AHV. Da die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, können sich die konkreten Beträge bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes noch ändern.

Erhöht werden ausschliesslich die Altersrenten der AHV. Das heisst: Die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie die Renten aus der Invalidenversicherung (IV) werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt. Ebenfalls unverändert bleibt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Somit ist klar, wer künftig mehr Leistungen aus dem generationenübergreifenden Sozialwerk der Schweiz erhält. Unklar hingegen ist, wer die zusätzlichen jährlichen Ausgaben von über 4 Milliarden Franken finanziert. Die 13. AHV-Rente verschärft das bestehende Finanzierungsproblem der AHV. Die jährlichen Einnahmen dürften bereits im Jahr 2026 nicht mehr reichen, um die jedes Jahr höheren Ausgaben zu decken, das geht aus den Finanzperspektiven des Bundes hervor. Diese zeigen auch, dass das Defizit der AHV rasch ansteigen wird und die Reserven im AHV-Ausgleichsfonds bereits im Jahr 2027 unter die gesetzlich vorgeschriebene Jahresausgabe fallen dürften.

Die Politik ist also gefordert, möglichst rasch Reformen zu beschliessen, welche die Finanzierung der AHV langfristig sichern. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat bis spätestens Ende 2026 dem Parlament unterbreiten müssen. Wer am stärksten zur Kasse gebeten wird, hängt von den getroffenen Massnahmen ab. Eines ist dabei offensichtlich: Die junge Generation ist von allen Massnahmen betroffen und wird wohl die Hauptlast tragen müssen.

 

Mögliche Finanzierungsmassnahmen und wer dafür bezahlt

Wer dafür bezahlt

Wann und in welcher Form Massnahmen erfolgen werden, ist heute nicht absehbar und auch nur wenig beeinflussbar. Umso wichtiger ist die eigenverantwortliche private Altersvorsorge. Mehr dazu erfahren Sie in der ersten Ausgabe unseres «Vorsorgeguides».

 

Inkraftsetzung der AHV-Reform: 1. Januar 2024

Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 «Ja» gesagt zur Reform der AHV. Der Bundesrat hat im Dezember 2022 beschlossen, dass die Reform per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt wird. Die Gesetzesänderung hat nicht nur finanzielle Folgen für künftige Rentnerinnen, sondern wirkt sich auf verschiedene Bereiche der Altersvorsorge aus. Erhalten Sie den kompletten Überblick:

 

Die wichtigsten Punkte nach der Reform

wichtigste Punkte vor und nach der Reform

Auswirkungen auf die zweite Säule

  • Einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer
  • Teilpensionierung gesetzlich verankert 
  • Aufschub der Altersleistung für Erwerbstätige bis 70 Jahre möglich
  • Aufschub Freizügigkeit nur noch für Erwerbstätige