Raiffeisen-Notfallplan als umsetzbar beurteilt

06.04.2023

Raiffeisen-Notfallplan als umsetzbar beurteilt

  • Der Notfallplan von Raiffeisen wurde als umsetzbar beurteilt
  • Raiffeisen erfüllt die im Rahmen des Notfallplans geforderten zusätzlich verlustabsorbierenden Mittel vollständig

St.Gallen, 6. April 2023. Als systemrelevante Bankengruppe ist Raiffeisen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Notfallplan aufzustellen, mit dem Ziel, systemrelevante Funktionen im Falle einer drohenden Insolvenz weiterführen zu können. Die FINMA hat den Notfallplan der Raiffeisen Gruppe erstmals als umsetzbar beurteilt. 

Raiffeisen hat die für den Notfall geforderten zusätzlich verlustabsorbierenden Mittel (Gone-Concern-Mittel) per 31. Dezember 2022 ohne die Beanspruchung von Übergangsbestimmungen vollständig aufgebaut. Der Notfallplan entspricht damit den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung systemrelevanter Funktionen bei drohender Insolvenz.

 

Stabil und sicher

Als systemrelevante Bankengruppe ist Raiffeisen verpflichtet, erhöhte Kapitalpuffer zu halten. Mit einer risikogewichteten Total Loss Absorbing Capacity-Quote (TLAC-Quote) per 31. Dezember 2022 von 24,9 Prozent ist Raiffeisen ausgezeichnet kapitalisiert. Auch die Liquiditätssituation der Gruppe ist äusserst robust. Die kurzfristige Liquiditätsquote liegt mit 168,4 Prozent deutlich über dem regulatorischen Minimum von 100 Prozent. Die langfristige Refinanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio) liegt mit 140,9 Prozent auf konstant hohem Niveau und unterstreicht die stabile und nachhaltige Refinanzierung der Ausleihungen der Raiffeisen Gruppe. Die aufsichtsrechtliche Offenlegung per Q4/2022 wird im Rahmen der Geschäftsberichterstattung am 21. April 2023 veröffentlicht.