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Grundstückgewinnsteuer: Augen auf beim Haus(ver)kauf!

Wer ein Grundstück veräussert, muss den Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Diese sogenannte Grundstückgewinnsteuer betrifft aber auch Hauskäufer – nämlich dann, wenn der Verkäufer sie nicht bezahlt. So schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen.

Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihr Traumhaus gefunden, können nach dem Umzug das Leben in den neuen vier Wänden allmählich in vollen Zügen geniessen – und dann meldet sich das Steueramt bei Ihnen. Die Grundstückgewinnsteuer aus dem Verkauf des Grundstücks sei noch nicht beglichen und nun werden Sie dafür belangt. Sie fallen aus allen Wolken und fragen sich: Um welche Steuer geht es da?

 

 

Das ist Ihnen alles zu kompliziert? Oder Sie möchten es noch genauer wissen? Kein Problem. Bei Fragen rund um den Hauskauf oder -verkauf sind wir an Ihrer Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose Wohneigentumsberatung. Wir klären mit Ihnen Fragen rund um Hypotheken, Steuern, Tragbarkeit, Sicherstellung und Vielem mehr. Der Weg zum Eigenheim beginnt mit einem ersten Schritt. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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