Gut zu wissen
Achtung: Selbsthilfe ist keine Lösung
Wer mit Luftgewehren auf Katzen schiesst oder gar Giftköder auslegt, macht sich strafbar. Oft bekommt man es zudem mit dem Tierschutz zu tun. Das kann im schlimmsten Fall eine Gefängnis- oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Für viele Lärmquellen sind in den Gesetzen Grenzwerte definiert – zum Beispiel für Strassen- und Fluglärm oder für Lüftungs-, Heiz- und Kühlanlagen. Existiert für eine Lärmquelle kein Grenzwert, müssen die Richter im Einzelfall beurteilen, ob die Immission übermässig ist. Im Fall der Kirchenglocken befand das Bundesgericht, dass der Durchschnittsbürger das Kirchengeläut tagsüber und am Abend nicht als übermässig störend empfinde, zumal damit eine langjährige Tradition verbunden sei. Deshalb könne das Geläut ausserhalb der Nachtruhezeiten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens nicht verboten werden.