Alle zwei Jahre prüft der Bundesrat die AHV- und IV-Rentenbeträge aufgrund der Inflationsentwicklung. Zuletzt wurden die Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht. Per 1. Januar 2024 erfolgt keine Änderung. Eine allfällige Rentenanpassung wird erst wieder auf das Jahr 2025 hin geprüft.
Die aktuellen Kennzahlen im Überblick
AHV (1. Säule) | ||
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Minimale Altersrente | CHF | 1'225 |
Maximale Altersrente | CHF | 2'450 |
BVG (2. Säule) | ||
Mindestjahreslohn BVG | CHF | 22‘050 |
Koordinationsabzug | CHF | 25‘725 |
Private Vorsorge (maximaler Steuerabzug 3a) | ||
Pensionskassenversicherte (Angestellte) | CHF | 7'056 |
Nicht-Pensionskassenversicherte (Selbständige ohne PK) | CHF | 35'280 |
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