Vereinbarkeit von Beruf & Familie

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Fair und solidarisch – unser Einsatz für Chancengleichheit im Arbeitsalltag ist natürlicher Teil unserer genossenschaftlichen Werte. Wir sind überzeugt: Jede Perspektive ist wertvoll für unser Unternehmen. Deswegen bieten wir Ihnen Rahmenbedingungen, die moderne Lebensmodelle und berufliche Entfaltung vereinen.
 

Flexible Arbeitsmodelle

Durch mobiles Arbeiten, Homeoffice und Teilzeitmöglichkeiten über alle Funktionsstufen hinweg, schaffen wir die Voraussetzungen, damit Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können. Sie haben die Möglichkeit, die Arbeitszeit und den -ort Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Nach Absprache mit Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten können Sie bis zu 80 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausserhalb der Büroräumlichkeiten von Raiffeisen Schweiz arbeiten. Auch Führung in Teilzeit gehört für uns zur Selbstverständlichkeit, deshalb schreiben wir die Stellen über alle Funktionsstufen hinweg auf 80 bis 100 % aus.

 

Mutterschaft

Wir gewähren Müttern 16 Wochen bzw. ab dem sechsten Dienstjahr 24 Wochen Mutterschaftsurlaub.

 

Weiterbeschäftigung nach Mutterschaftsurlaub

Ab einem Wiedereinstiegspensum von 60 % nach dem Mutterschaftsurlaub wird garantiert, dass die aktuelle Funktion und Funktionsstufe beibehalten werden kann. Ist eine Funktion mit Teilzeit nicht zu vereinbaren, bleibt die Linie in der Verantwortung eine gleichwertige Lösung anzubieten.

 

Weiterbildung von Teilzeit-Mitarbeitenden

Teilzeit-Mitarbeitende profitieren von denselben Weiterbildungsbedingungen wie Vollzeit-Beschäftigte. Bei einer Beteiligung an eine Weiterbildung steht für die Vorgesetzten immer die Verhältnismässigkeit im Vordergrund.

 

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub beträgt drei Wochen. Die 15 zusätzlichen Ferientage können einen Monat vor und bis sechs Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Väter haben ausserdem die Möglichkeit in Absprache mit der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten bis zu vier Wochen unbezahlten Urlaub zu beziehen.

 

Familienzulage

Raiffeisen bezahlt eine zusätzliche monatliche Familienzulage von CHF 250.– bei einer Vollzeit-Beschäftigung, sofern die Kinderzulagen über die Familienausgleichskasse von Raiffeisen Schweiz bezogen werden. Teilzeit-Mitarbeitende erhalten die Familienzulage im Verhältnis zum vertraglich festgelegten Beschäftigungsgrad.

 

Beratung für Mütter und Väter

Das Team Employee Relations von Raiffeisen Schweiz bietet ein Beratungsangebot zum Thema «Vereinbarkeit von Beruf und Familie».

 

Eigene Kinderkrippe (St.Gallen)

Raiffeisen Schweiz unterhält zwei zertifizierte Kinderkrippen «Goldrägä» und «Sunnästrahl», die sich auf dem Roten Platz im Zentrum von St.Gallen befinden. In gemütlichen und kindgerechten Räumlichkeiten sind alle Kinder von drei Monaten bis zum Schuleintritt herzlich willkommen und werden liebevoll betreut.

 

Familienferienwochen (St.Gallen)

In den Sommerferien bieten wir zwei Wochen mit Ferienprogramm für Kinder vom zweiten Kindergarten bis zur sechsten Klasse an. Während Sie als Eltern beruflich engagiert sind, freuen sich Ihre Kinder auf zwei Wochen voller Spiel, Spass und Spannung bei Raiffeisen. Betreuung jeweils von 8:30 – 17:00 Uhr.

 

Möglichkeit zum Stillen

Für Mütter besteht in St.Gallen die Möglichkeit, ihre Babys in der hauseigenen Kinderkrippe zu stillen.

 

Mitarbeitenden Assistenz Programm (MAP)

REHA Suisse mit seinem Mitarbeitenden Assistenz Programm (MAP) unterstützt Mitarbeitende der Raiffeisen Gruppe unter anderem mit der kostenfreien Beratung rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Die genannten Anstellungsbedingungen gelten für Raiffeisen Schweiz. Die einzelnen Raiffeisenbanken sind eigenständig und können abweichende Anstellungsbedingungen aufweisen.