Generalversammlung 2024

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Die nächste Generalversammlung der Raiffeisenbank Sennwald findet am Freitag, 8. März 2024, statt. 

Wir freuen uns schon jetzt auf einen unterhaltsamen Abend mit unseren Mitgliedern.

Protokoll der Generalversammlung 2023

Das Protokoll der letztjährigen Generalversammlung können Sie hier (PDF, 112.9KB) einsehen.

Erläuterungen zum Traktandum «Statutenrevision 2024»

Revision der Statuten der Raiffeisenbank Sennwald

Die Statutenrevision 2024 ist die zweite Etappe einer umfassenden Revision der Statuten der Raiffeisenbank Sennwald. Mit dieser Revision richtet sich Raffeisen nachhaltig auf die Zukunft aus. Gerne legen wir Ihnen die Anpassungen an der Generalversammlung zur Abstimmung vor.

Die wichtigsten Änderungen der Statutenrevision 2024 betreffen folgende Themen:

Öffnung der Mitgliedschaft

Für unsere Kundschaft ist ein einfacher, ortsunabhängiger Zugang zu qualitativ hochstehenden Bankdienstleistungen und -produkten wichtig. Kundinnen und Kunden sollen deshalb neu bei jeder Raiffeisenbank in der Schweiz Mitglied werden können. Die Mitgliedschaft ist nicht mehr an die am Wohnort oder Firmensitz zuständige Raiffeisenbank gebunden. Durch die Öffnung der Mitgliedschaft wird insbesondere der Zugang zu Finanzierungen nochmals vereinfacht. Die heute bestehenden Einschränkungen in den zu engen Statuten sollen abgebaut und neu in den Reglementen der Raiffeisenbanken festgehalten werden. Damit kann Raiffeisen deutlich flexibler auf Entwicklungen im Umfeld reagieren – ein entscheidender Vorteil in unserer schnelllebigen Zeit. Details zur Öffnung der Mitgliedschaft erfahren Sie in folgendem Video.

Mehr Stabilität und verstärkter Kundenfokus durch die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Raiffeisenbank Sennwald

Die Raiffeisenbank Sennwald möchte auch künftig ein den Kundenbedürfnissen angemessenes Angebot bieten können und erfolgreich wirtschaften. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wollen wir uns breiter aufstellen und damit die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden stärker in den Fokus stellen. Der Zweck und die Aufgaben der Raiffeisenbank Sennwald sollen dafür weiter gefasst werden. Diese Anpassung ermöglicht es uns, unseren Kundinnen und Kunden weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsgeschäfte anzubieten. Vor dem Hintergrund der Diversifikation werden für die Raiffeisenbank Sennwald zudem die Möglichkeiten, Liegenschaften zu erwerben, erweitert. Damit könnten zum Beispiel Wohnungen oder Büroflächen zur Miete angeboten werden. Spekulative Geschäfte sind ausgeschlossen. Alle Erweiterungen unterliegen klaren Richtlinien. Details zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit erfahren Sie in folgendem Video.

Stärkung der verantwortungsvollen Unternehmensführung

Im Sinne einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Raiffeisenbank Sennwald und zur optimalen Verteilung der Kompetenzen innerhalb des Gremiums werden die Gremiengrösse vereinheitlicht, die Amtsdauer beschränkt und eine neue Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrates eingeführt. Zudem wird die in der Praxis übliche massvolle Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder in den Statuten verankert. Durch die Stärkung der Unternehmensführung fördern wir den nachhaltigen Erfolg der Raiffeisenbank Sennwald. Details zu dieser Thematik erfahren Sie in folgendem Video.

Wechsel von einer Generalversammlung zu einer Urabstimmung

Zudem war die Statutenrevision Anlass, um einen Wechsel der üblichen Durchführungsform unserer Mitgliederversammlung vorzunehmen. Die Anpassung unserer Statuten erlaubt der Raiffeisenbank Sennwald künftig den formellen Teil der Generalversammlung (z.B. Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung der Organe, Wahl der Revisionsstelle) in der Regel auf dem schriftlichen und/oder elektronischen Weg in Form einer Urabstimmung durchzuführen. Der gesellschaftliche Teil soll weiterhin gepflegt und in regelmässigen Abständen angeboten werden. Denn wir wissen: Neben dem lokalen Unternehmertum und der direkten Mitbestimmung unterscheidet uns genau dieses genossenschaftliche «Zusammenkommen» von unseren Mitbewerbern.

Im besonderen Fall kann weiterhin eine Generalversammlung durchgeführt werden. Der Verwaltungsrat teilt den Mitgliedern die Gründe für den Wechsel zu einer Generalversammlung mit. Auch unsere Mitglieder können im Rahmen ihres Antragsrechtes anstatt einer Urabstimmung die Durchführung einer Generalversammlung verlangen. 

Weitere materielle und formelle Anpassungen der Statuten

Die Statuten der Raiffeisenbank Sennwald erfahren darüber hinaus weitere inhaltliche Anpassungen zum Weisungsrecht, zur Mitgliedschaft, zur internen Organisation, zu den Bekanntmachungen und zur Rechtskraft der Statuten.

Um die Statuten der Raiffeisenbank Sennwald auch formell in ein übersichtliches Format zu überführen, werden die Statuten einer Totalrevision unterzogen. Bei den damit verbundenen formellen Änderungen handelt es sich um die Anpassung von Begriffen und Formulierungen, um Präzisierungen und Harmonisierungen sowie um neue Aufzählungen und Nummerierungen.

Antrag

Der Verwaltungsrat beantragt die Totalrevision der Statuten der Raiffeisenbank Sennwald:

─      Öffnung der Mitgliedschaft und Erweiterung des bankeigenen Geschäftskreises: Art. 4 Abs. 1 lit. a und b, Art. 5 Abs. 2; Zweck und Erweiterung der Geschäftstätigkeit: Art. 2 und 3; Konkretisierung des Weisungsrechts: Art. 6 Abs. 2;

─      Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder: Art. 4 Abs. 1 lit. d; Zusammensetzung, Amtsdauer und Altersgrenze des Verwaltungsrates: Art. 35, Art. 36, Art. 37, Art. 52;

─      Wechsel von GV zu UA: Art. 26 Abs. 5, Art. 32, Art. 33 Abs. 2, Art. 34 und Art. 40 Abs. 2 lit. c, d, e und f;

─      weitere materielle Anpassungen der Statuten: Art. 9, Art. 11 Abs. 1 lit. a, Art. 12, Art. 13 Abs. 1 lit. a und b, Art. 16, Art. 18 lit. e, Art. 20 Abs. 1, Art. 38 Abs. 2, Art. 39, Art. 40 Abs. 2 lit. k und l, Art. 41 Abs. 1 und 2, Art. 49 Titel und Abs. 2;

─      formelle Änderungen, Präzisierungen und Harmonisierungen: Art. 4 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 lit. a, Art. 10 lit. b, Art. 11 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 15 lit. a-d, Art. 20 Abs. 3, Art. 21 Abs. 2 und 4, Art. 22 Abs. 1-3, Art. 25 Abs. 2 und 3, Art. 30 Abs. 1 Ziff. 1-4 und Abs. 2, Art. 33 Abs. 4, Art. 40 Abs. 2 lit. g und j, Art. 42 Abs. 1, Art. 43 lit. a, f und h, Art. 45 Abs. 1, Art. 48 Titel und Abs. 1, Art. 51 FN 1 und Schlussbestimmung;

─      Löschung der Fussnoten, ausgenommen Art. 2 FN 1, Art. 3 FN 1, 2 und 3, Art. 4 FN 1, Art. 9 FN 1 und 2, Art. 21 FN 1 und 2, Art. 31 FN 1, Art. 40 FN 1, 2 und 3, Art. 45 FN 1;

─      und die neue Nummerierung der Artikel und Absätze im Sinne einer Totalrevision der Statuten der Raiffeisenbank Sennwald.

Generalversammlung 2023

Rückblick Generalversammlung 2023