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Pensionskassenrente oder Kapitalbezug?

Jeden Monat ein wenig oder alles auf einmal? Die Pensionskassengelder kann man als Kapital, lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem beziehen. Wichtig ist, im Vorfeld die Vor- und Nachteile zu kennen.

Kapital oder Rente: Die Unterschiede

Wer sein Altersguthaben als Kapital bezieht, übernimmt Verantwortung für sein Einkommen und muss sich um die Anlage der Gelder selbst kümmern. Beim Entscheid für die Rente ist ein monatliches Einkommen garantiert und das Anlagerisiko bleibt bei der Pensionskasse. 

 

Rentenbezug

Kapitalbezug

Vorteile
  • Zinsgarantie im Umwandlungssatz
  • Garantierte, regelmässige Auszahlung
  • Lebenslange Auszahlung
  • Vorsorgeeinrichtung kümmert sich um die Geldanlage
  • Keine Spekulationsmöglichkeit mit dem Geld
  • Pensionierten-Kinderrente von 20%
  • Ehegatte / Konkubinatspartner* erhält bis zum Tod Ehegattenrente
  • Finanzielle Flexibilität
  • Das Geld geht im Todesfall nicht "verloren", sondern kann vererbt werden
  • Möglichkeit, bessere Renditen zu erzielen
  • Kapitalauszahlung wird einmalig und zu einem reduzierten Satz besteuert
  • Einkommenssteuern fallen nach Bezug nur auf Zins- und Dividendenerträge an
Nachteile
  • Ehegattenrente beträgt nur 60% der Altersrente
  • Bei Tod nach Rentenbeginn haben Hinterbliebene, abgesehen von der Ehegattenrente, keinen Anspruch auf das angesparte Alterskapital
  • Kein gesetzlich verankerter Teuerungsausgleich
  • Die Rente ist zu 100% als Einkommen zu versteuern.
  • Eigenverantwortliche Anlage
  • Kein regelmässiges Einkommen
  • Ungewissheit bezüglich Lebenserwartung des damit verbundenen Kapitalbedarfs
  • Kapitalauszahlung fliesst vollumfänglich ins Privatvermögen
  • Nach Bezug unterliegt das bezogene Altersguthaben der Vermögenssteuer

*Immer mehr Pensionskassenreglemente sehen unter gewissen Voraussetzungen auch die Begünstigung von Konkubinatspartnern vor.

 

Entscheidungshilfe

Das Altersguthaben in der 2. Säule beträgt bei der Pensionierung oft mehrere hunderttausend Franken. Standardmässig wird es als monatliche Rente ausbezahlt. Gemäss Gesetz hat aber jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25 Prozent des BVG-Altersguthabens (=obligatorischer Teil des gesamten Altersguthabens) auszahlen zu lassen. Oft ist auch mehr möglich. Bei der Entscheidung, ob das Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder in Kombination bezogen werden soll, sind folgende Faktoren wichtig:

  

Familienverhältnisse

  • Alleinstehend, im Konkubinat lebend oder verheiratet?
  • Sind Kinder vorhanden?
  • Alters des (Ehe-) Partners?
Gesundheitszustand
  • Wie wird die persönliche Lebenserwartung eingeschätzt?
  • Wie wird die Lebenserwartung der Angehörigen (Ehegatten/Lebenspartner/Eltern etc.) eingeschätzt?
Persönliche Ziele
  • Welches sind Ziele und Wünsche nach der Pensionierung?
  • Sind grössere Investitionen geplant (z.B. für Hobbys, für den Kauf einer Ferienwohnung, für Schenkungen, Erbvorbezüge etc.)?
  • Will ich mich selbst um die Anlage des Vermögens kümmern?
Einkommens- und Vermögensverhälnisse
  • Wie sehen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus?
  • Sind Schenkungen oder Erbschaften zu erwarten?
  • Welche steuerlichen Konsequenzen gilt es zu beachten?
Volkswirtschaftliche Aspekte
  • Welche Erwartungen bestehen bezüglich der Entwicklung der Finanzmärkte, der Inflation etc.?
  • Wie gross ist das Vertrauen in die berufliche Vorsorge?
  • Wird der gesetzliche Umwandlungssatz als sicher eingestuft?

Gut zu Wissen

Wie funktioniert der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das angesparte Alterskapital in eine Rente umgerechnet wird.

Ein Beispiel: Ihr Altersguthaben beträgt CHF 300'000.–, der Umwandlungssatz liegt bei 6,8 Prozent. Folglich beträgt Ihre jährliche Rente CHF 20'400.–.

Die unterschiedlichen Bezugsformen im Detail

Zusammenfassung

Individuelle Bedürfnisse sind entscheidend

Die Auszahlung der Vorsorgegelder aus der 2. Säule kann als lebenslange Rente, als Kapital oder kombiniert erfolgen. Die Wahl hängt von individuellen Bedürfnissen ab. Folgendes sollten Sie beachten:

  • Wählen Sie die Rente, profitieren Sie von Planungssicherheit bis ans Lebensende.
  • Aber: Ihr begünstigter Partner oder Partnerin erhält nach Ihrem Tod nur eine 60-prozentige Hinterbliebenenrente. 
  • Ein Kapitalbezug macht Sie flexibel. Sie sind aber auch selbst verantwortlich, dass es bis ans Lebensende reicht.
  • Vorteil: Im Fall Ihres Todes können Sie den Rest Ihres Guthabens komplett vererben.
  • Die Kombination aus Rente und Kapital ermöglicht Ihnen Flexibilität und vereint Absicherung mit Eigenverantwortung. 

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