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Grundlagen zur Zivilstandsänderung

Was Sie wissen müssen

Die Änderung des Zivilstands muss der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
 

Heirat oder Scheidung können sich auf die Leistungen der AHV und Pensionskasse auswirken.
 

Der Zivilstand kann steuerliche Vor- und Nachteile haben.
 

Bestehende Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, sollten auf Aktualität überprüft werden.
 

Eine Zivilstandsänderung hat Folgen für das Erbrecht. Es kann sinnvoll sein, ein Testament zu erstellen oder anzupassen.

Die wichtigsten Fakten zur Zivilstandsänderung

Bei einer Änderung des Zivilstands, also wenn Sie heiraten, sich scheiden lassen oder Ihre eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft auflösen, sind mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Nach der Meldung des neuen Zivilstands bei der Wohnsitzgemeinde sollte man die eigenen Vorsorgepläne analysieren, mögliche steuerliche Auswirkungen prüfen und Versicherungen aktualisieren. Ebenso ist eine Anpassung eines allenfalls vorhandenen Testaments ratsam. Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand abgestimmt werden.

Was Sie wissen müssen

Bei einer Änderung des Zivilstandes wie «Heirat» oder «Scheidung» sind mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Nach der Meldung des neuen Zivilstandes bei der Wohnsitzgemeinde sollten Paare ihre Vorsorgepläne wie die persönlichen AHV-Leistungen und gegebenenfalls die Leistungen der eigenen Pensionskasse analysieren, mögliche steuerliche Auswirkungen prüfen und Versicherungen aktualisieren. Ebenso ist eine Anpassung eines allenfalls vorhandenen Testaments ratsam. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich mit dem Aufsetzen eines letzten Willens zu befassen. Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand abgestimmt werden. 

Nach beispielsweise einer Heirat können sich Änderungen bei den AHV-Leistungen und den Bestimmungen der Pensionskasse ergeben. Es ist ratsam, den Güterstand zu überprüfen, das Erbrecht zu beachten und gegebenenfalls das Testament anzupassen. Steuerliche Folgen sind zu berücksichtigen und bestehende Versicherungen anzupassen.

Bei einer Scheidung müssen Vermögen und Schulden aufgeteilt werden. Der eheliche Güterstand beeinflusst die Aufteilung nicht nur im Falle einer erbrechtlichen Auseinandersetzung, sondern auch bei einer Scheidung.

Die zehn Zivilstände in der Schweiz

Ledig, verheiratet oder geschieden? So einfach ist es in der Schweiz nicht! Wir kennen zehn verschiedene Zivilstände, zu denen beispielsweise auch «unverheiratet» gehört. Eine Person gilt als «unverheiratet», wenn die Ehe für ungültig erklärt wurde (bei schwerwiegenden Mängeln, wie z. B. Minderjährigkeit) oder der Ehepartner verschollen ist.

Die Zivilstände von gleichgeschlechtlichen Paaren – analog zur Ehe – heissen «eingetragene Partnerschaft» oder «aufgelöste Partnerschaft». Dabei wird je nach Auflösungsgrund unterschieden zwischen «gerichtlich aufgelöste Partnerschaft», «durch Tod aufgelöste Partnerschaft» und «durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft».

  • Bei einer Änderung des Zivilstandes sind mehrere rechtliche, administrative und finanzielle Aspekte zu beachten:
  • Die Änderung des Zivilstandes muss der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
  • Heirat oder Scheidung können Auswirkungen auf AHV-Leistungen und die Pensionskasse haben. Anpassungen sollten geprüft und vorgenommen werden.
  • Der Zivilstand kann die Steuersituation beeinflussen, z. B. durch steuerliche Vor- und Nachteile für verheiratete Paare. 
  • Bestehende Versicherungen, besonders Lebensversicherungen, sollten auf Aktualität überprüft und angepasst werden.
  • Eine Zivilstandsänderung hat Folgen im Zusammenhang mit dem Erbrecht. Eine Überprüfung und allenfalls eine Erstellung oder Anpassung des Testaments ist wichtig.
  • Bankkonten und finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand aktualisiert werden.

Zahlen und Daten

Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 40’938 Ehen geschlossen, ein Anstieg von rund 4000 im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich wurden 199 eingetragene Partnerschaften begründet. Seit Juli 2022 gilt in der Schweiz die Ehe für alle. Dementsprechend können keine eingetragenen Partnerschaften mehr eingegangen werden. Die durchschnittliche Ehedauer in der Schweiz betrug 15,7 Jahre und blieb im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Scheidungen haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen, von 10’910 im Jahr 1980 auf 22’081 im Jahr 2010. Die aktuelle Scheidungsrate liegt bei ca. 40 Prozent. Im Jahr 2022 wurden etwa 16’200 Ehen geschieden, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um etwa 1000 bedeutet. 

Änderung des Zivilstands, was ist zu tun?

Jede Änderung des Zivilstands sollte unmittelbar dem Arbeitgeber, Versicherungen, Gemeindeverwaltung, der kantonalen Steuerverwaltung und der Bank mitgeteilt werden.

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