Heiratsstrafe: Nicht nur bei Steuern, auch bei der Rente

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Manche Paare fühlen sich immer wieder auch an einen negativen Aspekt des Ehebunds erinnert: ihre finanzielle Benachteiligung bei Steuern und Rente. Selbst junge Ehepaare nutzen bereits die Beratung der Raiffeisen, um für diese Lücke vorzusorgen.

Eine Heirat zahlt sich eher aus, je weniger ein Paar gemeinsam verdient

Denn bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt und aufgrund der Progression zu einem höheren Satz versteuert. Verheiratete tappen in die Falle der Heiratsstrafe, wenn beide Partner 75'000 bis 125'000 Jahreseinkommen erzielen. Gemäss neuen Angaben des Bundes sind rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen. Gegenüber unverheirateten Paaren tragen sie eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent. Nach einer Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung würden 185'000 Paare mit Kindern besser fahren, wenn sie individuell besteuert würden – weil sie dann vom Elterntarif profitieren würden.

 

Monatlich 800 Franken weniger

Dieser Tage zeigt sich für das Ehepaar Audemars an der Schwelle zur Pension erstmals, wie nachteilig sich für sie auswirkt, dass sie vor rund 20 Jahren die Ehe eingingen. Dass sie als Verheiratete dem Steuervogt mehr abzuliefern hatten, wurde ihnen bald klar. Damit sind die beiden Zuger nicht allein: 70 Prozent der Rentner und Doppelverdiener zahlen im Vergleich bei den Bundessteuern mehr. «Natürlich waren wir uns der Tatsache bewusst», sagt Susanna Audemars, die pensionierte Betriebsleiterin, «wir kannten ja die Gesetze.» Dennoch staunten sie und ihr Mann Willi, der nun als Bauzeichner in Rente geht, nicht schlecht, als sie mit ihrem Bankberater erstmals ausrechneten, dass ihnen so monatlich 800 AHV-Franken entgehen. Obschon wohl die meisten Menschen ohne finanziellen Hintergedanken den Bund der Ehe schliessen, hat dieser Schritt je nach Fall erhebliche Auswirkungen auch auf den Rentenbezug. Bei der AHV bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt. Ein unverheiratetes Paar hingegen bezieht beide Renten in voller Höhe.

 

Junge Paare stellen Weichen

Obschon das Pensionsalter weit weg scheint: Die jungen Eltern Reto und Ruth Hüsser, seit fünf Jahren «unter der Haube», warten nicht, bis die Heiratsfalle zuschnappt. «Wer sich informiert, weiss natürlich, dass Heiraten nicht unbedingt die günstigere Variante ist», sagt der Elektroingenieur, «aber das ist natürlich kein Grund, es nicht zu tun.» Als das frischgebackene Paar ein Haus erwarb und mit seinem Raiffeisen-Berater die Tragbarkeit abklärte, kam das Thema erstmals zur Sprache. «Das Schweizer Modell ist total veraltet und geht offenbar noch immer davon aus, dass Frauen nicht berufstätig sind und mitverdienen», wirft Ruth Hüsser ein. Aufgrund der Analyse wissen die Hüssers nun immerhin, dass die Einbussen dannzumal nicht dramatisch sein werden, sie ihren Finanzhaushalt aber in Zukunft noch optimieren könnten.

 

Vorsorge früh planen

«Je nach Einkommenshöhe und Verteilung sowie Wohnort variiert die Steuerdifferenz gegenüber Konkubinatspaaren mehr oder weniger», erklärt Tashi Gumbatshang, Leiter Kompetenzzentrum Vermögens- und Vorsorgeberatung Raiffeisen Schweiz. Die Bankberater legen ihr Augenmerk insbesondere auf die Vorsorgesituation. Gegenüber dem Konkubinat sind Verheiratete durch das 3-Säulensystem bezüglich Vorsorge wiederum bevorteilt, da dieses sich tendenziell auf die traditionelle Ehe stützt. «Unsere Erfahrungen zeigen», so Gumbatshang weiter, «dass Ehepaare hinsichtlich der Wohnsituation im Alter spezifische Bedürfnisse haben, wofür wir entsprechende Lösungen anbieten können.»

 

Heiratsstrafe ist ein Politikum

Vor der gescheiterten Abstimmung von 2016 ärgerte sich das Ehepaar Audemars vor allem über Aussagen der Gegner, dass es die «Heiratsstrafe» gar nicht gebe – sie selbst seien ja ein Beispiel dafür. Nun kommt die Abschaffung für sie und alle weiteren Betroffenen erneut in Reichweite, denn die Heiratsstrafe wird in der Politik wieder diskutiert. «Da alle parlamentarischen Lösungen gescheitert sind», hatte CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister gegenüber den Medien noch Anfang Jahr angetönt, «sehen wir keine andere Möglichkeit, als wieder mit einer Initiative zu kommen.» Nach Informationen von Raiffeisen Schweiz wird erwartet, dass die Bundeskanzlei im Verlauf der nächsten Tage den Rückzug der ursprünglichen Initiative bekannt gibt, nachdem das Initiativkomitee diesem Antrag zugestimmt hat. Dies macht den Weg für die Planung eines neuen Volksbegehrens frei.

 

Auftrag seit 1984

Tatsächlich hat der Bundesrat den Auftrag zur Abschaffung seit 1984; schon seit der Zeit, als Rita und Andreas Schmid sich das Ja-Wort gaben und das Thema Vorsorge im Pensionsalter für sie latent im Hintergrund stand. «Wir mussten: wir müssen uns neu organisieren», sagt Hochschuldozent Andreas Schmid. Spätestens als sie mit ihrem Bankberater die Pensionsplanung machten, stellten sie fest, dass sie ihren Lebensstandard nicht rein aus Rente und beruflicher Vorsorge würden halten können. Heute stehen die Schmids kurz vor der Pensionierung. Dank einer Erbschaft entsteht den Eheleuten in Mettmenstetten kein finanzieller Engpass. «Ansonsten», ist Schmid überzeugt, «wäre für uns eine empfindliche Lücke entstanden.» Doch auch der neue Vorschlag des Bundesrats zur Beseitigung ist jüngst am Nationalrat gescheitert, der als Zweitrat entschied, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Die Wirtschaftskommission des Bundes monierte, dass der bundesrätliche Vorschlag wiederum die Konkubinatspaare bestrafen würde.

Ein solches Paar bilden Monika Götsch und ihr Partner seit 20 Jahren. Nach ihren früheren Ehen wussten sie: als Verheiratete würden sie in die höhere Progression geraten. «Wir fahren separat bei den Steuern besser.» Da sie sich gleichzeitig pensionieren lassen, haben sie mit ihrer Bank einen Finanzplan erstellt und ein Vorsorgekonto angelegt. Susanna Audemars ruft der Politik in Erinnerung: «Viel wurde in den vergangenen Jahren für die Gleichstellung der Frau getan – warum nicht auch für die finanzielle Gleichstellung von Ehepaaren?»

Brautpaar am Strand

Am 9. Februar wird der Welttag der Ehe begangen. Doch viele Paare kommen durch finanzielle Erwägungen nicht selten zum Schluss, den Schritt vor den Traualtar zu unterlassen.