

So lesen Sie Immobilieninserate richtig
Wer schon einmal ein Arbeitszeugnis gelesen hat, weiss, dass man bestimmte Aussagen nicht immer für bare Münze nehmen darf und sie oftmals etwas ganz anderes ausdrücken, als man meinen könnte. Ähnlich geht es potenziellen Hauskäufern beim Lesen von Immobilieninseraten. Wer die darin verwendeten Phrasen und Ausdrücke richtig zu entschlüsseln vermag, kann sich den einen oder anderen Besichtigungstermin getrost ersparen. Erfahren Sie, worauf es sich zu achten lohnt.
Sprache als Marketinginstrument
Mit einer gezielt eingesetzten Sprache kann man die Wahrnehmung von Realitäten beim Empfänger bewusst lenken und beeinflussen. Sehr verbreitet ist dieses Phänomen auf dem Immobilienmarkt, wo Tatsachen sprachlich nicht selten geschickt verklausuliert oder bewusst vorteilhaft dargestellt werden. Damit die möglicherweise deutlich mattere Realität schon frühzeitig erkannt wird und einen nicht erst beim hoffnungsvollen Besichtigungstermin einholt, haben wir einige beliebte Ausdrücke aus Immobilieninseraten (PDF, 2.4MB) einmal genauer unter die Lupe genommen: Was bedeuten beispielsweise Begriffe wie «Bijou» oder «Liebhaberobjekt» im besten Fall und welche Überraschungen können sich hinter diesen Bezeichnungen im schlechtesten Fall verstecken.
Geheimsprachen im Immobilieninserat entschlüsselt
Weitere Beispiele aus dem Immobilienjargon
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Begriffsliste Immobilieninserate | Begriffsliste (PDF, 2.4MB) |
So analysieren Sie Inserate richtig: 4 Tipps vom Experten
Man könnte sich jetzt wundern, weshalb es überhaupt möglich ist, dass Inserate falsche Tatsachen vorspiegeln. Tatsächlich gibt es in der Schweiz bis heute keine rechtlich bindenden Richtlinien zur Gestaltung solcher Anzeigentexte. Im Klartext bedeutet dies, dass der Verkäufer nicht für unvollständige, fehlerhafte oder gar falsche Angaben im Inserat haftet. Massgeblich ist nur der Kaufvertrag. Spezialisten raten daher zu einer von Beginn an aufmerksamen und kritischen Herangehensweise.
Hat man nach bestimmten «Killerkriterien» (etwa Gemeinde, Lage, Hausgrösse) und einer eingehenden Bedürfnisabklärung eine Vorauswahl an Inseraten getroffen, gilt es, diese genau zu prüfen. Dabei sollten Sie Ihr Augenmerk speziell auf folgende Punkte richten, wodurch Sie ggf. Immobilien aussieben können, um Besichtigungen ungeeigneter Objekte von vornherein zu vermeiden:
1. Lage-Check
2. Bilder-Prüfung
3. Alterskontrolle
4. Vertiefte Internetrecherche
Noch kein passendes Objekt gefunden?
Es lohnt sich, die erste Recherche nach Immobilienangeboten möglichst breit zu fächern und die Auswahl nicht von vornherein einzuschränken. Hierzu zählen die Konsultation der gängigen Plattformen, am einfachsten via Suchabonnement, ebenso wie die Prüfung regionaler Angebote (Lokalzeitungen, Aushänge) oder eine direkte Nachfrage bei der Gemeinde.
Hilfreich ist unter Umständen auch, über mündliche Kontakte möglichst viele Verwandte, Bekannte und Freunde in der Nähe des gewünschten Standorts über die eigene Suche zu informieren, zum Beispiel mit Rundmails oder einem Hinweis in sozialen Netzwerken wie Facebook und Co.
Prüfung Sie auch regionaler Angebote wie Lokalzeitungen, Aushänge im dorfeigenen Lebensmittelgeschäft oder auch eine direkte Nachfrage bei der Gemeinde kann sich lohnen.
Auch Suchinserate im Intranet des Arbeitgebers können die Chance auf einen Glückstreffer erhöhen. Manchmal lohnt sich der Blick auf Websites wie www.erstbezug.ch oder www.neubauprojekte.ch, auf denen entsprechende Projekte angekündigt und beworben werden.