Unser Vorsorgereglement gibt Ihnen die Möglichkeit, sich im Alter zwischen 58 und 70 Jahren pensionieren zu lassen. Sie können Ihr Altersguthaben als Rente, Kapital oder in Mischform beziehen.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Raiffeisen zu Ende geht und kein Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität oder Tod) eingetreten ist, endet auch Ihre Versicherung bei der Raiffeisen Pensionskasse.
Als Versicherter der Raiffeisen Pensionskasse sind Sie bei Invalidität mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.
Ihre nächsten Angehörigen sind im Falle Ihres Todes mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.
Mit einem so genannten WEF-Vorbezug oder einer Verpfändung Ihres Vorsorgeguthabens können Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen.