Schriftliche Abstimmung GV 2022

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wurde Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2022 auf schriftlichem Weg erfolgen. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio Sirnach hat an seiner Sitzung vom Montag, 22. November 2021 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Urabstimmung) Gebrauch zu machen.

Leider kann die Generalversammlung der Raiffeisenbank Regio Sirnach unter den aktuellen Umständen und aufgrund der bestehenden Planungsunsicherheit im kommenden Jahr erneut nicht physisch durchgeführt werden. Selbst wenn eine Veranstaltung im April 2022 mit Zertifikaten wieder möglich wäre, ist aus genossenschaftlichen Gründen ein Ausschluss von Mitgliedern ohne Zertifikat unzulässig oder deren elektronische Zuschaltung rechtlich nicht möglich. Somit werden die Rechte der Mitglieder aufgrund der Zertifikatspflicht nicht eingeschränkt.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  • 14.12.2021  fristgerechte Homepage-News, dass es wieder eine schriftliche Abstimmung gibt.  
  • 28.01.2022 Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Urabstimmung 2022 können bis spätestens Freitag, 28. Januar 2022 schriftlich an die Raiffeisenbank Regio Sirnach, z.Hd. des Präsidenten des Verwaltungsrates eingereicht werden.
  • 28.03.2022 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial.
  • 19.04.2022 letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank Regio Sirnach eingegangen sein. Als letztes gültiges Datum auf dem Poststempel gilt somit der 18.04.2022.

Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2022 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.