Schriftliche Abstimmung GV 2020

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Ende März 2020 haben wir unsere Mitglieder informiert, dass die Generalversammlung vom 24. April 2020 aufgrund der Situation rund um das Coronavirus verschoben wird.

Die weltweite Pandemie, von welcher auch die Schweiz stark betroffen ist, beeinflusst das öffentliche Leben, aber auch die Raiffeisenbank Regio Sirnach derzeit sehr. Wir gehen davon aus, dass sich die Situation in den nächsten Wochen entspannen wird, aber auch in den kommenden Monaten mit Einschränkungen zu rechnen ist. Deshalb hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio Sirnach entschieden, die diesjährige Generalversammlung nicht als Veranstaltung durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation hat der Schweizerische Bundesrat mit Erlass vom 16. März 2020 die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Diese gestattet es allen Gesellschaften, ungeachtet der Statuten, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen.

 

So können alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg ausüben.Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio Sirnach hat in der Folge an seiner Sitzung vom 15. April 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe («Urabstimmung») Gebrauch zu machen. Wir informierten unsere Mitglieder somit fristgerecht über diesen Entscheid. Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen wurden den Mitgliedern
Ende Mai per Post zugestellt. Nach der Rücksendefrist wurden die eingesandten Stimmzettel am 22. Juni 2020 ausgezählt und das Resultat ist nun veröffentlicht (Link zu den Resultaten siehe oben).

 

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, sind somit schriftlich zur Abstimmung gelangt. Es waren dies:
 

Anträge Urabstimmung

 
 
1.Genehmigung der Jahresrechnung 2019
2.Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 6 Prozent
3.Entlastung der Organe
4.

Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Regio Sirnach
(Die Unterlagen finden Sie auf dieser Webseite unten)

a) Einführung einer Präambel

b) Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz

c) Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts

d) Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten

 

Wir bedauern, dass wir unsere Mitglieder  nicht an der traditionellen Generalversammlung begrüssen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

 

Ihre Raiffeisenbank Regio Sirnach