Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen («Vertrag»), welche zwischen dem Raiffeisen Unternehmerzentrum («RUZ») und einem Kunden abgeschlossen werden.

 

1.2 RUZ ist ein Unternehmen der Raiffeisen Gruppe. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Raiffeisen Gruppe aus der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, ihren Raiffeisenbanken und allen übrigen gegenwärtig und in Zukunft zur Raiffeisen Gruppe gehörenden Gesellschaften besteht (insgesamt «Gruppengesellschaften»).

 

1.3 Bei Vorhandensein verschiedener sprachlicher Fassungen dieser AGB ist die deutsche Version massgebend.

2 Rangfolge

 

2.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien gehen im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen eines gestützt darauf abgeschlossenen Vertrages die Bestimmungen des Vertrages vor.

3 Vertragsabschluss

 

3.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und RUZ kommt gültig zustande, wenn

 

3.2 a) die Parteien eine separate Vereinbarung unterzeichnen, oder

 

3.3 b) wenn der Kunde ein Angebot/Offerte des RUZ unverändert annimmt oder gestützt darauf Leistungen des RUZ bezieht.

 

3.4 Der Kunde akzeptiert diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil des Vertrages, wenn

 

3.5 er die AGB im Rahmen eines Vertragsabschlusses akzeptiert, oder

 

3.6 die AGB dem Vertrag als Anhang beigefügt werden.

 

3.7 Mündliche und telefonische Vereinbarungen, bzw. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch RUZ.

4 Ablehnung und Änderung der Dienstleistung

 

4.1 RUZ ist berechtigt, Anfragen des Kunden, wodurch RUZ zur Erbringung von Leistungen angefragt wird, oder eigene Angebote, wodurch RUZ dem Kunden Leistungen offeriert, jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zurückzunehmen, ohne dass RUZ dem Kunden hieraus schadenersatzpflichtig wird.

 

4.2 RUZ behält sich vor, ihr Dienstleistungsangebot jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen. RUZ informiert betroffene Kunden über derartige Änderungen. Änderungen in der Leistungserbringung gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er die geänderten Leistungen des RUZ weiterhin in Anspruch nimmt.

5 Termine

 

5.1 Allfällig im Vertrag RUZ zugewiesene Termine gelten mangels ausdrücklicher Regelung im Vertrag als allgemeine Zielvorgabe.

 

5.2 Der Kunde hat die Pflicht, RUZ unverzüglich über drohende oder erkennbare Verzögerungen gegenüber den im Vertrag dem Kunden zugewiesenen Terminen zu informieren und Verzögerungen mit entsprechenden Massnahmen auf eigene Kosten entgegenzuwirken oder sie aufzuholen.

6 Erfüllung, Beizug Dritter

 

6.1 RUZ ist jederzeit berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z.B. RUZ-Experten, Fachspezialisten, Gruppengesellschaften) beizuziehen.

7 Erfüllungsort

 

7.1 Erfüllungsort ist der von RUZ bezeichnete Ort. Wird kein solcher bezeichnet, gilt als Erfüllungsort der Standort des mit der Vertragsdurchführung betrauten RUZ.

8 Vergütung

 

8.1 Die Art der Vergütung sowie deren Höhe werden im Vertrag vereinbart. Alternativ gelten die Bedingungen des Angebotes / der Offerte.

 

8.2 Der Kunde hat RUZ entstandene Mehraufwände (z.B. als Folge eines Beizugs Dritter etwa aufgrund extern beeinflusster Faktoren) und Nebenkosten (wie Spesen oder Reisezeit/-kosten), welche RUZ im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind und nicht explizit im vereinbarten Preis enthalten sind, separat zusätzlich zu vergüten. RUZ weist diese Kosten auf der Rechnung separat aus.

 

8.3 RUZ kann ihre Leistungserbringung von der vorgängigen, Leistung angemessener Vorschüsse oder anderweitiger Sicherheiten abhängig machen.

 

8.4 Eine Änderung der Honorarbasis (z.B. Stunden- oder Tagessätze) des RUZ ist vorbehalten und gilt auch für bestehenden Verträge.

 

8.5 Ohne gegenteilige Regelung im Vertrag ist die Mehrwertsteuer im Rechnungsbetrag nicht enthalten. RUZ weist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat aus.

9 Zahlungsbedingungen

 

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, den ihm in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen.

 

9.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass RUZ dem Kunden ab der zweiten Zahlungsaufforderung eine Entschädigung für die Umtreibe von 5% des Rechnungsbetrages in Rechnungen stellen kann.

10 Einholen von Informationen / Weitergabe von Unterlagen des Kunden

 

10.1 Soweit für die vertragsgemässe Durchführung und Abwicklung eines Vertrages erforderlich, entbindet der Kunde das RUZ hiermit vollumfänglich vom Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis nach Artikel 162 des Strafgesetzbuches (StGB) und erteilt dem RUZ hiermit gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) die Einwilligung, bei Dritten (z.B. RUZ-Experten, Auskunfteien oder Gruppengesellschaften) jederzeit die benötigten Informationen einzuholen und/oder Unterlagen des Kunden an Dritte bekannt zu geben (z.B. an Fachspezialisten oder Gruppengesellschaften).

 

10.2 RUZ ist berechtigt, vom Kunden eine separate schriftliche Bestätigung dieser Entbindung bzw. Einwilligung zu verlangen.

11 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

11.1 Der Kunde ist zur umfassenden und unmittelbaren Mitwirkung verpflichtet.

 

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, das RUZ ohne Verzug und unaufgefordert über alle Vorkommnisse und Entwicklungen zu unterrichten, welche für RUZ im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind, insbesondere wenn sie sich auf die Abwicklung des Vertrags auswirken oder sie zu einer Beeinträchtigung der vertragsgemässen Leistungserbringung führen könnten.

 

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, dem RUZ sämtliche für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

12 Gewährleistung RUZ / Rügepflicht des Kunden

 

12.1 RUZ erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen gestützt auf die Daten, Informationen und Unterlagen («Unterlagen»), welche der Kunde dem RUZ zur Verfügung stellt. RUZ prüft ihr überlassene Unterlagen nicht auf ihre Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

 

12.2 RUZ erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen mit der fachgerechten Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. RUZ übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit gemachter Angaben oder für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Die diesbezügliche Verantwortung verbleibt zu jeder Zeit ausschliesslich beim Kunden.

 

12.3 Der Kunde zeigt RUZ allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber innert 10 Tagen nach erfolgter Leistungserbringung unter genauer Beschreibung der fehlenden oder mangelhaften Teile schriftlich an. Bei ausbleibender, verspäteter oder unpräziser Anzeige gelten die Leistungen des RUZ als rechtzeitig und korrekt erfüllt.

13 Haftung

 

13.1 Die Haftung des RUZ ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

13.2 Für vom Kunden verursachte Personen- und Sachschäden haftet der Kunde gegenüber dem RUZ in unbegrenzter Höhe.

 

13.3 Für vom Kunden schuldhaft verursachte Vermögensschäden haftet der Kunde bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch bis CHF 10'000.– (Schweizerfranken zehntausend). Diese Begrenzung findet keine Anwendung bei grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführten Schäden.

 

13.4 Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber dem RUZ gestützt auf vom RUZ erarbeitete Dienstleistungs- und Arbeitsresultate Ansprüche geltend macht, stellt der Kunde das RUZ auf erste Aufforderung hin vollständig schad- und klaglos.

14 Geheimhaltung / Datenschutz

 

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des RUZ keine Daten, Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzuleiten noch zu vervielfältigen oder zu einem anderen als dem vertragsgemässen Zweck zu benutzen. Jede Verwertung der Daten, Informationen und Unterlagen zu eigenen Zwecken des Kunden ausserhalb der Erfüllung des Vertrags ist zu unterlassen.

15 Rechte an Arbeitsergebnissen

 

15.1 Die vor dem Abschluss des Vertrags bestehenden Immaterialgüterrechte einer Partei verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

 

15.2 Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte etc., an den im Rahmen eines Vertrages erarbeiteten Arbeitsresultaten verbleiben unabhängig von deren Schutzfähigkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung vollumfänglich beim RUZ. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsergebnisse durch RUZ allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt worden sind. Eine Übertragung dieser Immaterialgüterrechte von RUZ auf den Kunden findet nicht statt.

 

15.3 Der Kunde ist berechtigt, die Rahmen eines Vertrages erarbeiteten Arbeitsresultate im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit für eigene Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe von Arbeitsresultaten an Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung des RUZ.

 

15.4 RUZ ist berechtigt, Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Verfahren und Ideen), die sie bei der Erbringung ihrer Leistungen allein oder zusammen mit dem Kunden entwickelt hat, auch bei der Erbringung von Leistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind. Andernfalls holt RUZ die Zustimmung des Kunden ein.

16 Unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail

 

16.1 Der Kunde ist einverstanden und ermächtigt RUZ hiermit, mit ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages Daten über das Internet per unverschlüsselter E- Mail auszutauschen. Diese Dokumente können z.B. personenbezogene Angebote, Beratungs-protokolle etc. enthalten.

 

16.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass mittels verschlüsselter E-Mail (Secure Mail) Daten sicher übermittelt werden können.

 

16.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der unverschlüsselten Datenübermittlung über das Internet für ihn erhebliche Risiken und Gefahren bestehen, insbesondere die Gefahr inhaltlicher Verfälschung, unvollständige Übermittlung, Fehler bei der Eingabe der E-Mail Adresse und somit Zusendung an unberechtigte Dritte, Servicestörungen oder -unterbrüche sowie nicht erkennbarer Missbrauch durch Dritte. Diese Umstände können die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse gefährden.

 

16.4 RUZ kann keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten und Angaben übernehmen. Einen im Zusammenhang mit den unter Ziff. 16.3 aufgeführten Risiken und Gefahren entstehenden Schaden trägt der Kunde.

17 Verwendung von Firmennamen und Logo

 

17.1 Jede Verwendung von Firmennamen und Logo des RUZ und/oder von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ist dem Kunden nur nach vorgängiger schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers gestattet.

18 Vollständigkeit

 

18.1 Diese AGB und der Vertrag regeln die Beziehungen zwischen den Parteien mit Bezug auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen abschliessend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.

19 Schriftformerfordernis

 

19.1 Die vorliegenden AGB, der Vertrag und alle weiteren Vertragsanhänge sowie allfällige Änderungen und Ergänzungen dieser Dokumente bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.

 

19.2 Zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB bzw. dem Vertrag bestimmte Mitteilungen sind in schriftlicher Form, an die andere Partei zu richten.

20 Ungültigkeit von Bestimmungen

 

20.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB oder des Vertrags als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB oder des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die AGB oder den Vertrag so auslegen und anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

21 Abtretung und Übertragung

 

21.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB oder dem Vertrag oder die Übertragung dieser AGB oder des Vertrags auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

22 Verwendung des Kunden auf Referenzliste

 

22.1 RUZ ist berechtigt, den Kunden mit Verwendung seines Logos auf ihrer Referenzliste als Kunde aufzuführen.

23 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

23.1 Auf die vorliegenden AGB und den Vertrag ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

 

23.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist am Sitz des RUZ in St.Gallen.

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