Mit mehreren Vorsorgekonten Steuern sparen

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Die Säule 3a ist heutzutage Pflicht, um auch im Ruhestand genügend Einkommen zu haben. Ab einem gewissen Vermögen lohnt es sich zudem, die Gelder auf mehrere Konten zu verteilen und so zusätzlich Steuern durch eine gestaffelte Auszahlung bei der Pensionierung zu sparen.

 

Maximale Flexibilität mit mehreren Konten

Auch wenn bis zur Pensionierung noch ein paar Jahre oder Jahrzehnte verstreichen, lohnt es sich, sich rechtzeitig mit der Auszahlung des Geldes auseinanderzusetzen, denn die steuerlichen Folgen können Sie bereits jetzt beeinflussen.

Wenn Sie Ihr Vermögen aus der Säule 3a dereinst beziehen, wird die sogenannte Kapitalbezugssteuer fällig. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem deutlich tieferen Satz erhoben. Doch wie bei den Einkommenssteuern auch, wenden viele Kantone für die Kapitalbezugssteuer progressive Steuermodelle an. Das heisst, dass Sie für grosse Beträge überproportional mehr bezahlen als für kleine Beträge. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn Ehepartner gleichzeitig Gelder aus der 3. Säule beziehen oder Auszahlungen aus der Pensionskasse hinzukommen. 

Die hohe Steuerbelastung können Sie abmildern, indem Sie ihr Vorsorgevermögen auf mehrere Konten verteilen und über mehrere Steuerperioden (=Jahre) gestaffelt auszahlen lassen. Das folgende Rechenbeispiel zeigt: Wegen der Progression ist die Summe der Steuern für mehrere kleinere Bezüge deutlich tiefer als der Betrag, der für einen einmaligen, grossen Bezug geschuldet wäre. 

Rechenbeispiel Steuerersparnis mehrere Vorsorgekonten

Auszahlung Vorsorgevermögen über mehrere Steuerperioden mit mehreren Vorsorgekonten (Beispiel: ledige Person, wohnhaft in Solothurn)

Disclaimer: Die Steuerbelastung und die Progression unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Nicht überall sind gleich hohe Steuereinsparungen möglich.

 

Wie gehe ich bei der Einzahlung vor?

Damit ein gestaffelter Bezug überhaupt möglich ist, müssen Sie Ihre Vorsorgegelder auf mehrere Konten aufteilen. Sie lösen dann pro Steuerperiode jeweils ein Vorsorgekonto auf und versteuern nur diesen Betrag. Wichtig ist, dass Sie die Weichen dazu rechtzeitig stellen: Denn es ist nicht möglich, bereits einbezahltes Vermögen nachträglich auf mehrere Konten aufzuteilen. Auch der Teilbezug eines Kontos ist im Alter nicht mehr möglich. 

Sie sollten also bereits während des Sparprozesses entscheiden, wann es an der Zeit ist, ein weiteres Vorsorgekonto zu eröffnen. Das hängt zwar von verschiedenen persönlichen und finanziellen Faktoren ab, als Faustregel aber gilt: Wenn Sie rund 50'000 Franken auf einem Vorsorgekonto angespart haben, sollten Sie ein weiteres Konto eröffnen.

 

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