12 Dinge, die Angehörige nach einem Todesfall regeln sollten

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Nach dem Verlust eines geliebten Menschen denkt wohl niemand zuerst an organisatorische und rechtliche Formalitäten. Dennoch sollten Angehörige folgende 12 Punkte umgehend nach dem Todesfall regeln.

 

Angehörige informieren

Informieren Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen und klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie viele Tage Sie der Arbeit fern bleiben können.

 

Letzter Wunsch

Suchen Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nach einem Organspenderausweis und Anordnungen für die Beerdigung. Sprechen Sie auch mit anderen Angehörigen darüber, was für Vorstellungen bestehen.

 

Laufende Ausgaben des Verstorbenen

Nach dem Tod des Kontoinhabers dürfen die Erben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen und erhalten dafür eine Erbbescheinigung. Sie können sämtliche Todesfallkosten mittels Belegen der Bank zur Zahlung in Auftrag geben. Zahlungen sollten über das Konto und nicht mittels Barbezügen abgewickelt werden. Nur so ist die Nachvollziehbarkeit sichergestellt.

 

Behörden benachrichtigen

Melden Sie den Todesfall innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort und – falls abweichend – zusätzlich am Wohnort des Verstorbenen. Bringen Sie den Totenschein und, falls vorhanden, das Familienbüchlein oder Familienschein, Schriftenempfangsschein, Pass oder Identitätskarte und bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis mit.

 

Bestattung

Der Zivilstandsbeamte bespricht mit Ihnen die Überführung, Bestattung, Abdankung und Todesanzeige. Einige Gemeinden übernehmen einen Teil der Kosten. Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, Aufgaben zu übernehmen, die Sie nicht erledigen möchten.

 

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen

Rufen Sie die Krankenkasse, Unfall- und Lebensversicherung sowie die Vorsorgeeinrichtungen des Verstorbenen an und teilen Sie den Tod auch schriftlich mit.

 

Nachlass schützen

Wenn Sie befürchten, dass sich jemand unrechtmässig am Nachlass des Verstorbenen bereichern möchte, sollten Sie Sicherungsmassnahmen ergreifen: Als Miterbe können Sie Vollmachten des Erblassers widerrufen und bei der Gemeinde die Aufnahme eines Sicherungsinventars verlangen – oder sogar eine Versiegelung der Wohnung.

 

Todesanzeige und Trauerkarten

Die Gemeinde veröffentlicht unentgeltlich im Amtsblatt eine knappe amtliche Todesanzeige. Sie können zusätzlich eine private Todesanzeige gestalten und diese bei verschiedenen Zeitungen publizieren. Diese kann als Vorlage für die Trauerkarten dienen.

 

Erbschaft

Reichen Sie Testamente, Erbverträge oder Eheverträge bei der zuständigen Stelle ein. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie keine Schulden erben, sollten Sie abklären, ob Sie mit dem Nachlass auch Schulden übernehmen. Sind Sie unsicher, können Sie innert eines Monats ein öffentliches Inventar beantragen. Sie können das Erbe auch ausschlagen – bis spätestens drei Monate nach dem Tod.

 

Verträge

Überprüfen Sie Verträge des Verstorbenen und kündigen Sie diese (Krankenkasse, Mietvertrag, Telefon, Abos etc.). Klären Sie mit den Miterben die Räumung der Wohnung und wer was behalten darf.

 

Rente

Witwen, Witwer und Waisen klären ihre Rentenansprüche mit der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und bei der Unfallversicherung ab.

 

Grab

Nach den vielen administrativen Aufgaben ist der letzte Schritt ganz dem Gedenken an den Verstorbenen gewidmet: einen passenden Grabstein bestellen und den gewünschten Grabunterhalt bestimmen und organisieren.