Die Veränderungen der Vorsorge

Drucken

«Die Eigenverantwortung bezüglich Vorsorge wird für die heutigen und zukünftigen Generationen immer wichtiger.»

Andreas Schobel
Leiter Vorsorge & Versicherungen 

Letztes Jahr hat die AHV-Revision (AHV 21) noch für Aufschrei gesorgt, heute ist sie am Stammtisch schon (fast) kein Thema mehr: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und sichert die Finanzen der AHV bis 2030 – gemeinsam mit höheren Lohnabzügen, höherem Bundesbeitrag und der Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre.

Mit der jüngsten Abstimmung über die 13. AHV-Rente gerät diese stabile Finanzlage jedoch wieder ins Wanken. Die Einführung dieser Zusatzrente kostet rund 4.1 Milliarden Franken pro Jahr – Tendenz steigend.

Wer finanziert das?

Der Bundesrat hat nach seiner Sitzung am 27. März 2024 zwei Möglichkeiten vorgeschlagen, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll:

Die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte (Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je 0.4 Prozentpunkte) oder die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

Problem gelöst?

Andreas Schobel, Leiter Vorsorge und Versicherungen merkt an: «Rein an der AHV gemessen, hat die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner nicht abgenommen. Die minimale Altersrente ist seit 2000 im Schnitt um 0.9 % gewachsen, die Teuerung um 0.6 %. Der angewendete Mischindex aus Lohnanstieg und Teuerungsanstieg ist für unsere Rentnerinnen und Rentner also eine gute Sache.»

Bei der Pensionskassenrente (BVG) wirkt sich die Teuerung jedoch spürbar aus. In vielen Renten-Haushalten steuert die zweite Säule einen erheblichen Teil des Einkommens bei, um Alltagsausgaben wie beispielsweise Essen, Miete oder Krankenkassenprämien zu decken. Im Vergleich zur AHV ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen und geschieht auf freiwilliger Basis der Pensionskassen. Aufgrund der Tatsache, dass oftmals kein oder nur ein unzureichender Teuerungsausgleich stattfindet, führt dies heutzutage zu weniger Geld im Portemonnaie der Pensionierten als früher.

Eine BVG-Reform wurde am 17. März 2023 vom Parlament verabschiedet, wogegen jedoch erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Das bedeutet, im September oder November 2024 kommt es zu einer Volksabstimmung, deren Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann. Setzen Sie sich also bereits jetzt mit dem Thema auseinander – aber vor allem: Stimmen Sie ab!

Wie weiter?

Zum Glück stehen uns in der Schweiz mit der dritten Säule alle Türen offen, um uns selbst um unsere Vorsorge zu kümmern. Aktuell nutzt nur knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung dieses Potenzial, wie die Avenir Suisse jüngst auf ihrem übersichtlichen Merkblatt Essentials veröffentlicht hat.

Andreas Schobel legt ein grosses Augenmerk auf die Eigenverantwortung: «Die Eigenverantwortung wird für die heutigen und zukünftigen Generationen immer wichtiger. Wir sollten uns früh mit dem Thema «Finanzen und Vorsorge» auseinandersetzen, wie auch unseren Kindern die Wichtigkeit mit auf den Weg geben. Möglicherweise macht die Einführung eines Schulfachs «Umgang mit Geld» Sinn?»

Haben Sie selbst leider nie ein solches Schulfach besuchen können und sind froh um Unterstützung in diesem Bereich? Wir stehen Ihnen mit unserem umfassenden Wissen, kombiniert aus Bank und Versicherung, gerne zur Verfügung. 

Hinweis: Die oben genutzten Zahlen und Aussagen basieren auf Angaben des Bundesamts für Statistik, Bundesamt für Sozialversicherungen, Statista, CHSS, Avenir Suisse.