Restaurant Gutscheine

Als Zeichen unserer Verbundenheit und Wertschätzung für Ihre langjähre Treue und Unterstützung möchten wir Ihnen einen kleinen Genussmoment schenken. Wir wissen, dass unsere Bank nur durch Ihre Kontinuität und Loyalität zu dem geworden ist, was sie heute ist. 

Der persönliche Gutschein ist nicht übertragbar. Er kann bis 30. November 2024 in allen Restaurants / Cafés / Schnellimbiss / Take Away der Gemeinden Widnau, Balgach, Heerbrugg und bei unserem GV-Partner Mehrlust Catering (Genuss und mehr in Rebstein) eingelöst werden.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich eine Auszeit zu gönnen und die kulinarischen Köstlichkeiten unserer Region zu geniessen.

Das gesamte Team der Raiffeisenbank Mittelrheintal freut sich darauf, auch weiterhin für Sie da zu sein und Sie auf Ihrem finanziellen Weg zu begleiten. Ihre Zufriedenheit und Vertrauen sind unser grösstes Anliegen.
 

Wir sind und bleiben #herzlichverbunden

Ihre Raiffeisenbank Mittelrheintal

 

Der persönliche Gutschein ist nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung oder Rückerstattung. Gutschein einlösbar bis 30.11.2024. Gutscheine, die bis 30.11.2024 nicht eingelöst werden, verfallen.

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Für Gastronome


Abrechnung Restaurant-Gutscheine für Restaurants:

Wir bitten die Restaurants, alle Original-Gutscheine bis spätestens 15. Dezember 2024 zusammen mit dem vollständig ausgefüllten (Abrechnungs-Formular) an uns zur Gutschrift auf einem Bankkonto einzureichen (mittels Postzustellung oder persönlicher Abgabe am Schalter).

Für Fragen zur Abrechnung der Gutscheine wenden Sie sich an Antonia Enzler oder Laura Graber:
antonia.enzler@raiffeisen.ch / 071 727 15 38 ­ laura.graber@raiffeisen.ch / 071 727 15 06