Unfall vs. Krankheit: Das sind die finanziellen Unterschiede

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Bei Unfällen zahlen die Sozialversicherungen in der Regel höhere Leistungen als bei Krankheiten. Das Risiko Krankheit ist aber viel höher als Unfall. Von 10 Rentenfällen werden 9 infolge einer Krankheit ausbezahlt. Das Problem verschärft sich noch, wenn Unfälle sich langfristigen zu Krankheiten entwickeln. Hier lesen Sie, was die Unterschiede zwischen Unfall und Krankheit sind, wie die Leistungen in beiden Fällen aussehen und wie Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko absichern können. 

Schicksalsschlag mit finanziellen Folgen

Auf den ersten Blick macht es keinen Unterschied, ob jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann oder gar verstirbt. Ein solcher Schicksalsschlag ist so oder so physisch und psychisch belastend – auch finanziell.

In einem solchen Fall springen die Sozialversicherungen ein: Sowohl bei Unfall als auch bei Krankheit federn sie die finanziellen Folgen ab. Was die ausbezahlten Renten oder Hinterbliebenenleistungen betrifft, gibt es allerdings gravierende Unterschiede:

  • Unfall: In diesem Fall bezahlen die AHV/IV und die Unfallversicherung Invalidenrenten beziehungsweise Hinterbliebenenleistungen. In der Regel machen diese Zahlungen bei Invalidität 90 Prozent des vorherigen Lohns aus, bei Todesfällen im Maximum ebenfalls rund 90 Prozent. Die finanzielle Lücke hält sich somit in Grenzen.
  • Krankheit: Wer wegen Krankheit arbeitsunfähig wird, erhält Geld von der AHV/IV und aus der Pensionskasse – aber wesentlich weniger: nur zirka 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Verstirbt jemand an einer Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen gar nur noch rund 50 Prozent des bisherigen Einkommens. Es klafft eine grosse Vorsorgelücke.

Die nachfolgende Grafik zeigt am Beispiel Invalidität, wie sich die Renten-Leistungen der Sozialversicherungen je nach Ursache unterscheiden:

Leistungen Unfall und Krankheit

Gegen die Folgen einer schweren Erkrankung sind wir weit weniger gut abgesichert als gegen einen Unfall. Das ist insbesondere darum gravierend, weil Erkrankungen wesentlich häufiger Ursache einer Arbeitsunfähigkeit sind als Unfälle: 9 von 10 IV-Neuanmeldungen sind krankheitsbedingt. Und auch bei den Todesfällen vor der Pensionierung sind ebenfalls 90 Prozent krankheitsbedingt.

 

Wann ist ein Unfall ein Unfall?

Die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit ist nicht immer so klar, wie man vielleicht meint. Als Unfall gilt alles, was plötzlich, unbeabsichtigt und aufgrund eines ungewöhnlichen äusseren Faktors passiert. Fehlt nur einer dieser Aspekte, wir der Vorfall als Krankheit taxiert.

 

Wenn der Unfall zur Krankheit wird

Doch selbst wenn ein Unfall als solcher anerkannt wurde und die Unfallversicherung bezahlt: Die Leistungen fliessen nur so lange, bis die Folgen des Unfalls abgeheilt sind und man wieder sein volles Pensum arbeiten kann. Wenn später, allenfalls auch viele Jahre später, Spätfolgen auftreten, wird die Sache kompliziert.

Glühbirne

Fazit: Es ist sinnvoll, insbesondere für das Krankheits-Risiko mit einer Erwerbsunfähigkeits-Rente oder einer Todesfall-Versicherung vorzusorgen. Denn bei Renten-Leistungen infolge Krankheiten besteht eine Lücke zwischen dem bisherigen Erwerbseinkommen und den Leistungen, die von AHV/IV und Pensionskasse bezahlt werden.

Vorteile: Tritt der Ernstfall ein, verkleinern die Versicherungsleistungen diese Lücke. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn Zahlungen der Vorsorgewerke ganz ausbleiben – etwa wenn es Streit darüber gibt, in wessen Zuständigkeitsbereich ein Vorfall fällt. 

Tipp: Bei hohen Löhnen genau hinschauen

Weil Unfälle in der Regel besser abgesichert sind, können manche Versicherungen auch nur für den Krankheitsfall abgeschlossen werden. Aber Achtung: Auch Unfälle können zu markanten Einkommenseinbussen führen. Das betrifft insbesondere Personen mit hohem Einkommen. Denn der maximal versicherte Jahreslohn bei der Unfallversicherung liegt bei 148'200 Franken. Wer wesentlich mehr verdient, wird auch mit den Leistungen aus AHV/IV und Unfallversicherung nicht auf 90 Prozent seines bisherigen Lohns kommen und erhält unter Umständen nicht genug, um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Es lohnt sich darum, das individuelle Absicherungsbedürfnis eingehend zu analysieren.

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