Pensionskassenrente oder Kapitalbezug?

Drucken

Vor Erreichen des Pensionsalters kann man sich zwischen einem Kapitalbezug und/oder einer lebenslangen Rente entscheiden. Die entscheidende Frage ist also: wie soll ich die Leistungen aus der Pensionskasse beziehen?
 

Wer das Kapital bezieht, übernimmt die Verantwortung für sein Alterseinkommen und muss sich um die Anlage der Gelder selbst kümmern. Beim Entscheid für eine Auszahlung als Rente bleibt das Anlagerisiko hingegen bei der Pensionskasse. 

 

Kapital oder Rente: Die Unterschiede

 

Rentenbezug

Kapitalbezug

Vorteile
  • Hohe Zinsgarantie im Umwandlungssatz
  • Garantierte, regelmässige Auszahlung
  • Lebenslange Auszahlung
  • Vorsorgeeinrichtung kümmert sich um die Geldanlage
  • Keine Spekulationsmöglichkeit mit dem Geld
  • Pensionierten-Kinderrente von 20 % der Altersrente
  • Ehegatte erhält bis zum Tod Ehegattenrente
  • Finanzielle Flexibilität
  • Das Geld geht im Todesfall nicht «verloren», sondern kann vererbt werden.
  • Möglichkeit, bessere Renditen zu erzielen
Nachteile
  • Ehegattenrente beträgt nur 60 % der Altersrente.
  • Keine Rückgewähr - bei Tod nach Rentenbeginn ist das Geld «verloren».
  • Kein gesetzlich verankerter Teuerungsausgleich
  • Eigenverantwortliche Anlage
  • Kein regelmässiges Einkommen
  • Ungewissheit bezüglich Lebenserwartung und des damit verbundenen Kapitalbedarfs

Entscheidungshilfe

Das Guthaben bei der Pensionskasse beträgt in vielen Fällen mehrere hunderttausend Franken. Gemäss Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25 % des bei der Pensionierung vorhandenen BVG-Altersguthabens als Kapital auszahlen zu lassen. In die Entscheidungsfindung, ob das Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder in Kombination bezogen wird, sollten folgende Rahmenbedingungen miteinbezogen werden:

Familienverhältnisse
  • Alleinstehend, im Konkubinat lebend oder verheiratet?
  • Sind Kinder vorhanden?
  • Alter des (Ehe-)Partners?
Gesundheitszustand
  • Wie wird die persönliche Lebenserwartung eingeschätzt?
  • Wie wird die Lebenserwartung der Angehörigen (Ehegatten/Lebenspartner/Eltern etc.) eingeschätzt?
Persönliche Ziele
  • Welches sind Ziele und Wünsche nach der Pensionierung?
  • Sind grössere Investitionen geplant (z.B. für Hobbys, für den Kauf einer Ferienwohnung, für Schenkungen, Erbvorbezüge etc.)?
  • Will ich mich selbst um die Anlage des Vermögens kümmern?
Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Wie sehen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus?
  • Sind Schenkungen oder Erbschaften zu erwarten?
  • Welche steuerlichen Konsequenzen gilt es zu beachten?
Volkswirtschaftliche Aspekte
  • Welche Erwartungen bestehen bezüglich der Entwicklung der Finanzmärkte, der Inflation etc.?
  • Wie gross ist das Vertrauen in die berufliche Vorsorge?
  • Wird der gesetzliche Umwandlungssatz als sicher eingestuft?

Damit Ihre Ziele im Alter kein Traum bleiben - nutzen Sie unsere kompetente Beratung und die vielen Vorteile der privaten Altersvorsorge.

 

Wie funktioniert der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe: Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem vorhandenen Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung und dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz. Ein Beispiel: Altersguthaben CHF 100'000.–, Umwandlungssatz 6,8 %, jährliche Rente CHF 6'800.–.

Kapital oder Rente – Merkblatt

 

Die unterschiedlichen Bezugsformen im Detail

Rentenbezug

Rentenbezug

Bei der Bezugsvariante Rente wissen Sie genau, wie hoch Ihr jährlicher Rentenbezug sein wird und Sie können mit dieser Rente bis ans Lebensende kalkulieren. Sie müssen sich weder um die Liquiditätsplanung noch um Anlagefragen kümmern – damit bietet der Rentenbezug ein hohes Mass an Sicherheit.

  • Die Rente ist zu 100 % als Einkommen zu versteuern.
  • Stirbt die versicherte Person, so reduziert sich die Rente für den Ehepartner in der Regel auf 60 %.
  • Immer mehr Pensionskassenreglemente sehen unter gewissen Voraussetzungen auch die Begünstigung von Konkubinatspartnern vor.
  • Eine Anpassung der Rente an die Teuerung ist abhängig vom Reglement der Pensionskasse und von deren finanziellen Möglichkeiten.
Kapitalbezug

Kapitalbezug

Mit dem Kapitalbezug erhalten Sie ein hohes Mass an Flexibilität. Sie haben die Chance, mit eigenen Anlagen eine höhere Rendite als die Pensionskasse zu erwirtschaften. Im Idealfall kann die Vermögenssubstanz erhalten oder sogar ausgebaut werden. Für die Kapitaloption müssen Sie vor Entstehung des Rentenanspruchs ein entsprechendes Gesuch einreichen.

  • In den meisten Fällen ist die Entscheidung «Kapital oder Rente» definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • Gemäss Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25 % des bei der Pensionierung vorhandenen BVG-Guthabens auszahlen zu lassen. Viele Pensionskassen bieten auch die Möglichkeit, mehr als einen Viertel oder sogar das gesamte Altersguthaben als Kapital zu beziehen.
  • Die Kapitalauszahlung wird einmalig und zu einem reduzierten Satz besteuert. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist vom Wohnort, vom Betrag und vom Zivilstand abhängig. Sie liegt in der Regel zwischen 5 - 15 % des ausbezahlten Kapitals.
  • Da durch die Auszahlung das private Vermögen zunimmt, wird die Vermögenssteuer zukünftig entsprechend höher ausfallen.
  • Welche Kapitalerträge jährlich zu versteuern sind, ist abhängig von der Art der gewählten Kapitalanlage.
  • Mit dem Bezug des Kapitals fällt die Garantie einer lebenslangen Pensionskassenrente weg.
  • Den Hinterbliebenen kann 100 % des Kapitals vererbt werden.

 

Rentenzug und Kapitalbezug kombiniert

Rentenbezug und Kapitalbezug kombiniert

Sie sind nicht schlüssig, ob Sie die Bezugsvariante Rente oder Kapital wählen sollen? Sie möchten gerne von den Vorteilen beider Varianten profitieren? Sie sind aber auch bereit, die jeweiligen Nachteile in Kauf zu nehmen? Dann empfiehlt sich eine Kombination.

  • Eine Möglichkeit ist, den Betrag als Rente zu beziehen, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Der Rest wird in Kapitalform ausbezahlt.
  • Als weitere Variante ist denkbar, dass ein Lebenspartner die Rente wählt und der andere das Kapital bezieht.
  • Über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gibt Ihnen das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung Auskunft.
Pensionsberatung

Ist eine monatliche Rente oder doch der einmalige Kapitalbezug die beste Lösung für mich? Wie plane ich ein Pensions-Budget und wie kann ich meine Altersvorsorge auf meine Bedürfnisse abstimmen? Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer Beratungsbroschüre.


Jetzt Broschüre herunterladen (PDF, 587.2KB)