Überschussbeteiligung
Dank unseres Modells der Überschussbeteiligung partizipieren unsere Mitglieder systematisch am Anlageergebnis unserer Pensionskasse, wenn der Zieldeckungsgrad von aktuell 117% übertroffen wird.
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Systematische Erfolgsbeteiligung unserer Mitglieder
Kern der Überschussbeteiligung ist die regelbasierte Weitergabe der freien Mittel der Pensionskasse an die aktiven Versicherten und an die Beziehenden einer Altersrente. In aller Kürze heisst das auf die Anspruchsgruppen bezogen:
- Sobald die Wertschwankungsreserve gefüllt ist, erhalten alle Aktivversicherten - zusätzlich zur ordentlichen Verzinsung der Altersguthaben - einen Zusatzzins aus der Überschussbeteiligung.
- Von einem Zusatzzins profitieren auch die berechtigten Rentenbeziehenden. Die Legitimation der einzelnen Pensionierungsjahrgänge wird durch ein eigens entwickeltes Zinsbarometer festgestellt.
Wichtiger Teil der Leistungsstrategie
Die Anlagerenditen von Pensionskassen kommen letztlich immer ihren Mitgliedern zugute. Unterschiede gibt es in der Art und Weise der Erfolgsbeteiligung. Mit unserer Überschussbeteiligung partizipieren unsere Versicherten systematisch und nachvollziehbar am Anlageerfolg, ohne die strukturelle Sicherheit der Pensionskasse zu gefährden.
Gerade als genossenschaftliche Pensionskasse ist es uns ein grosses Anliegen, auch in Sachen Erfolgsbeteiligung bzw. Verzinsung der Altersguthaben möglichst fair und nachhaltig vorzugehen.
Unsere Leistungsstrategie sieht eine strategische Basisverzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten von 2% vor, die unser Verwaltungsrat wenn immer möglich geben möchte, auch wenn die Wertschwankungsreserve nicht vollständig geäufnet ist. Die 2% entsprechen dem technischen Zins bzw. dem im Umwandlungssatz enthaltenen Zinsversprechen für neue Renten.
Liegt der Deckungsgrad unter dem Zielwert von 117%, wird die Anlagerendite verwendet, um die Wertschwankungsreserve wieder vollständig zu äufnen. Damit wird verhindert, länger als nötig Anlagerisiken einzugehen, welche nicht durch eine entsprechende Reserve gedeckt sind.
Ist der Zieldeckungsgrad erreicht, entstehen freie Mittel, die dank der Überschussbeteiligung systematisch an die Versicherten ausgeschüttet werden. Damit wiederum wird verhindert, dass freie Mittel in der Pensionskasse gehortet werden.
Ablauf der Überschussbeteiligung in wenigen Sätzen
Grundsätze der Überschussbeteiligung
Die «Grundsätze zur Verwendung von Freien Mitteln (Überschussbeteiligung)» sind
- eine verbindliche, von unserer Delegiertenversammlung verabschiedete, schriftlich dokumentierte Vorgehensdefinition
- und gleichzeitig ein Auftrag zuhanden des Verwaltungsrats
- mit dem Zweck eines nachvollziehbaren, verlässlichen und fairen Umgangs mit Überschüssen bzw. Freien Mitteln.
Grundsätze zur Verwendung von Freien Mitteln (Überschussbeteiligung) gültig ab 21. Juni 2019
Faire Beteiligung der Rentenbeziehenden
Als Pensionskasse investieren wir nicht nur die Altersguthaben der Aktivversicherten am Anlagemarkt, sondern auch die Kapitalien unserer Rentenbeziehenden. Daher sind in einem fairen Beteiligungsmodell konsequenterweise beide Versichertengruppen zu berücksichtigen. Die konkrete Umsetzung bei der Anspruchsgruppe der Altersrentner basiert auf objektiven Fairnessüberlegungen.
Im Unterschied zu den Aktivversicherten, erhalten bei den Altersrentnern nur die legitimierten Pensionierungsjahrgänge eine Beteiligung. Die Legitimierung beruht auf zwei zentrale Fairnessprinzipien:
Im Umwandlungssatz enthaltene Zinsgarantie
Die Altersrentner der Pensionskasse sind bezüglich Umwandlungssatz keine homogene Gruppe. Die verschiedenen Umwandlungssatz-Generationen erhalten von der Pensionskasse unterschiedliche, lebenslängliche Zinsgarantien. Eine Verteilung nach dem Giesskannenprinzip wäre daher nicht fair.
Massnahme: Bei der Berechnung für die Legitimierung werden die im Umwandlungssatz enthaltenen Zinsgarantien berücksichtigt.
Höhe der Verzinsung in der Aktivzeit
Je nach individuellem Ein- und Austrittszeitpunkt kann sich die kumulierte Verzinsung der Altersguthaben innerhalb der Aktivversicherten teilweise deutlich unterscheiden. Gerade kurz vor der Pensionierung ist das persönliche Altersguthaben in der Regel am höchsten – entsprechend wirkt sich die Verzinsung (oder auch eventuelle Zinsverzichte) in dieser Phase besonders stark aus.
Massnahme: Bei der Berechnung der Legitimierung wird die Verzinsung in den letzten fünf Jahren vor der Pensionierung berücksichtigt.
Zur Prüfung der Berechtigung haben wir unser Zinsbarometer-Tool aufgeschaltet. Dort lässt sich mittels Eingabe des Pensionierungsjahrgangs transparent nachvollziehen, ob im aktuellen Jahr eine Berechtigung an der Überschussbeteiligung besteht.
Aktueller Stand des Zinsbarometers
Die folgende Übersicht der Zinsbarometer-Werte zeigt auf, welche Pensionierungsjahrgänge zu einer Beteiligung an den Freien Mitteln gemäss Überschussbeteiligung berechtigt sind und welche nicht. Diese Übersicht wird jedes Jahr Ende November mit dem neuen Barometerstand pro Pensionierungsjahrgang aktualisiert.
Barometerstand (y) pro Pensionierungsjahrgang (x) 31.10.2025
Wie lese ich den Barometerstand?
FAQ zur Umsetzung der Überschussbeteiligung in der Praxis
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umsetzung der Überschussbeteiligung:
Wer entscheidet, ob verteilt wird?
Was genau sind Überschüsse?
Warum ist der 31. Oktober Stichtag für die Betrachtung?
Werden die gesamten Überschüsse verteilt?
Weshalb erhalten nicht alle Versicherten einen Zusatzzins?
Was ist die Bedeutung von «Pensionierungsjahrgängen»?
Wann ist ein Rentenbezüger für die Überschussbeteiligung legitimiert?
Wie werden die Überschüsse ausbezahlt?
Was passiert, wenn ich nach dem 31.10. eines Überschussjahres in Rente gehe?
Weshalb wird das Zinsbarometer erst ab dem Jahr 2005 berechnet?