Beanstandung von Transaktionen

Sie können eine Transaktion beanstanden, wenn eine Belastung mit TWINT, Ihrer Debitkarte oder Ihrer Kreditkarte für Sie nicht nachvollziehbar ist. Etwa wegen einer Doppelbelastung, einer missbräuchlichen Zahlung oder weil Sie eine Ware oder Dienstleistung nicht erhalten haben.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie eine missbräuchliche Transaktion vermuten, sperren Sie Ihr Zahlungsmittel sofort:

  • im Self-Service im E-Banking (7×24)
  • über das Kunden-Service-Center: +41 848 847 333 (TWINT) oder +41 844 888 800 (Karten)
  • über Ihre Raiffeisenbank

Beanstandung – so geht’s

1. Händler oder Zahlungsempfänger kontaktieren

Bitte klären Sie den Sachverhalt zuerst direkt mit dem Händler oder dem Zahlungsempfänger (z.B. bei P2P-Zahlungen) ab.

Wurde keine Lösung mit dem Händler oder Zahlungsempfänger gefunden, können Sie eine Beanstandung einreichen.

Wichtig: Ein Kontaktnachweis mit dem Händler oder Zahlungsempfänger ist dafür zwingend nötig (Korrespondenz).

 

2. Beanstandung einreichen

Wenn die Unstimmigkeiten auf diesem Weg nicht nachvollziehbar sind, können Sie die Transaktion bei uns beanstanden. Dazu müssen wir wissen, mit welchem Zahlungsmittel Sie die Transaktion ausgeführt haben. Je nach Fall kann die Bearbeitung länger dauern und zusätzliche Unterlagen erfordern. Vollständige Unterlagen erhöhen die Chance auf eine erfolgreiche Rückerstattung.

Hinweis: Eine Beanstandung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Frist von 45 Tagen (Debit-/Kreditkarte) bzw. 30 Tagen (TWINT) ab dem Kontoabschluss oder der Monatsrechnung abgelaufen ist.

Transaktion beanstanden für

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