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Ordentliche Pensionierung
03.04.2025
Alles rund um die ordentliche Pensionierung
Der Beginn eines neuen Lebensabschnitts ist mit Hoffnungen, aber auch Ängsten verbunden. Eine Pensionsplanung ab 50 sorgt für einen sorglosen Eintritt in den Ruhestand und bringt finanzielle Möglichkeiten und Lebensvorstellungen in Einklang.
Erfahren Sie in unseren Wissensinhalten, welche Vorteile eine frühzeitige Planung mit sich bringt und worauf zu achten ist. In jedem der vier Beiträge erhalten Sie praktische Ratschläge und Hintergrundinformationen.
Häufige Fragen zur ordentlichen Pensionierung
Wie setzt sich mein Einkommen im Ruhestand zusammen?
Nach der Pensionierung wird das Erwerbseinkommen durch die AHV-Rente (1. Säule) und Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgelöst. Diese Altersleistungen zusammen sollten den Lebensstandard im dritten Lebensabschnitt gewährleisten.
Mit 65 ist das Referenzalter erreicht. Ab dann kann die AHV-Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag bezogen werden. Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt von folgenden Faktoren ab:
- Durchschnittliches Einkommen
- Anzahl Beitragsjahre
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
- Einkommensteilung bei Ehepaaren und Geschiedenen
Bei der lückenlosen Einzahlung der AHV-Beiträge ab dem 21. Lebensjahr (genauer ab dem 1. Januar nach Erreichen des 20. Geburtstages) bis zum Referenzalter erhalten Sie eine AHV-Vollrente. Für jede Jahr, in dem Sie für Kinder unter 16 Jahren gesorgt haben, werden Ihnen Erziehungsgutschriften angerechnet. Zudem können Sie durch Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus Beiträge anrechnen lassen und so Beitragslücken schliessen.
Wer Beitragslücken aufweist, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Die AHV-Minimalrente beträgt 1'260 Franken, die Maximalrente 2'520 Franken. Ehepaare und eingetragene Partner erhalten gemeinsam höchstens 3'780 Franken (Stand 2025). Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende AHV-Altersrente.
Erfahren Sie mehr zur AHV-Rente und der Pensionierung
Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, zusammen mit der AHV ein Einkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. Der Pensionskassenausweis enthält wichtige Informationen über Ihre Vorsorge. Beispielsweise erfahren Sie, wieviel Sie bereits in Ihrer Pensionskasse angespart haben, wie hoch das voraussichtliche Alterskapital und die Rente sind. Zudem gibt Ihnen das Dokument Auskunft über allfällige Einkaufsmöglichkeiten.
Rente oder Kapital?
Rente, Kapital oder beides? Das ist die grosse Frage, wenn es um die Pensionierung geht. Die Altersleistungen aus der Pensionskasse können wie folgt bezogen werden: als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus Rente und Kapitalbezug. Diese Wahl sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden, da sie erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft hat und nicht rückgängig gemacht werden kann. Jede Option hat Vor- und Nachteile.
Eine Rente ist vor allem bequem und sicher, da Sie sich nicht um die Finanzen und Anlagen kümmern müssen und ein garantiertes monatliches Einkommen bis zum Lebensende erhalten. Die Nachteile liegen in der fehlenden finanziellen Flexibilität, um beispielsweise grössere Anschaffungen zu tätigen. Zudem unterliegen Rentenzahlungen vollumfänglich der Einkommensbesteuerung und sind nicht vererbbar. Im Todesfall erhalten Ehegatten eine Hinterlassenenrente im Umfang von 60% der Altersrente. Immer mehr Pensionskassen sehen unter gewissen Voraussetzungen vor, dass auch Konkubinatspartner begünstigt werden können.
Ein Kapitalbezug bietet maximale Flexibilität. Sie verwalten Ihr Geld selbst und können es frei nutzen, um beispielsweise die Hypothek zu reduzieren. Mit geschickten Anlagen können Sie möglicherweise bessere Renditen erzielen. Ausserdem können Sie steuerliche Vorteile nutzen, da der Kapitalbezug im Auszahlungsjahr zu einem niedrigeren Steuersatz veranschlagt wird. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen das noch vorhandene Kapital. Dies kann besonders wichtig sein, um die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie zu gewährleisten.
Jedoch birgt der Kapitalbezug finanzielle Risiken, da er kein regelmässiges Einkommen bietet und Sie auch nicht wissen, wie lange das Vermögen reichen muss. Das Risiko einer langen Lebenserwartung tragen Sie selbst. Die Verantwortung für Ihr Geld liegt zudem ganz bei Ihnen. Es ist ratsam, für den Fall von Krankheit oder nachlassender geistiger Fähigkeiten vorzusorgen und festzulegen, wer sich um Ihre Anlagen kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Pensionskassenrente wird vollständig als Einkommen versteuert, während der Kapitalbezug nur einmal im Auszahlungsjahr zu einem niedrigeren Steuersatz und separat vom übrigen Einkommen besteuert wird. Daher führt ein Kapitalbezug langfristig zu geringeren Steuern im Vergleich zur Rente. Entscheiden Sie sich keinesfalls allein aus steuerlichen Gründen gegen die Rente. Neben Steuern sind auch andere Faktoren entscheidend, wie Flexibilität, Höhe und Sicherheit des Einkommens sowie die Absicherung von Hinterbliebenen und Langlebigkeitsrisiken.
Gibt es – neben der ordentlichen Pensionierung – auch noch weitere Formen der Pensionierung?
Mit der Reform AHV 21 wird der Rentenbezug flexibler gestaltet. Man hat nun die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Rentenbeginns im Zeitraum zwischen 63 und 70 Jahren selbst zu bestimmen. Frauen der sogenannten Übergangsgeneration können diese Option bereits ab einem Alter von 62 Jahren in Anspruch nehmen. Das erleichtert den schrittweisen Übergang in die Pensionierung. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Ordentliche Pensionierung
- Frühpensionierung
- Teilpensionierung
- Aufgeschobene Pensionierung
Erfahren Sie mehr zu den Formen der Pensionierung im Überblick
Rechtliche Hinweise
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